Covid-19-Kreditbetrüger halten die Staatsanwaltschaft auf Trab
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Geschäftsjahr
Baselland

Covid-19-Kreditbetrüger halten die Staatsanwaltschaft auf Trab

04.03.2024 11:30 - update 04.03.2024 16:11
Lea Meister

Lea Meister

Die Fallzahlen bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft sind um 3,4 Prozent angestiegen. 2024 beschäftigen die Staatsanwaltschaft vor allem das revidierte Sexualstrafrecht und laufende Covid-19-Betrugsverfahren.

Ein solides Geschäftsjahr sei es gewesen. So bilanziert die Staatsanwaltschaft Baselland das Jahr 2023. 27’499 Fälle sind bei ihr eingegangen, im Vorjahr waren es 26’601, was einem Anstieg um 3,4 Prozent entspricht. Präsentiert wurden die Zahlen am Montagmorgen von den beiden Ersten Staatsanwältinnen Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug, die sich die Position im Job-Sharing-Modell teilen.

Auffällig ist: Der Anstieg zeigt sich «ausschliesslich bei den arbeitsintensiven Vergehens- und Verbrechensfällen». Das Leistungsziel wurde auf 60 Prozent festgelegt. Heisst: 60 Prozent der Fälle sollten innerhalb von zwölf Monaten erledigt sein. Dieses Ziel hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft mit einem Wert von 78,7 Prozent deutlich übertroffen.

98 Verfahren sind noch hängig

Die Zahl, die wohl am meisten hängen bleibt, ist die der Ressourcen, die in die Bearbeitung von Covid-19-Kreditbetrugsfällen fliessen: 600 Stellenprozente beschäftigen sich alleine mit der Untersuchung dieser Fälle. «Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens in den Jahren 2024 und 2025 zahlreiche weitere Strafanzeigen im Kontext von gewährten Covid-19-Krediten eingehen werden.»

Bis Ende Dezember 2023 sind insgesamt 143 Betrugsverfahren in diesem Bereich eingegangen. Besonders 2023 seien die Zahlen nochmals deutlich angestiegen. 45 Verfahren konnten bis Ende Jahr abgeschlossen werden. 98 Verfahren sind noch hängig – es geht um eine Deliktsumme von acht bis elf Millionen Franken. Zur Bewältigung all dieser Verfahren wird die «ohnehin schon sehr belastete» Wirtschaftskriminalitätsabteilung weiteres Personal benötigen.

Einführung des revidierten Sexualstrafrechts

Besonders im ersten Halbjahr 2024 wird die Staatsanwaltschaft zudem die Einführung des revidierten Sexualstrafrechts beschäftigen. Dieses wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten. «Die neuen Bestimmungen werden analysiert und die betroffenen Mitarbeitenden im Rahmen von Schulungen auf die kommende neue Gesetzeslage vorbereitet», so die Staatsanwaltschaft.

Auch das Thema der digitalen Transformation werde sehr zentral sein im laufenden Jahr, da die Staatsanwaltschaft ein Teil des Pilotbetriebs zur gesamtschweizerischen Austauschplattform «Justitia.Swiss» ist. Das übergeordnete nationale Ziel sei, eine «sichere digitale Justiz zu schaffen».

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