Das Land der Kiffer und Denker – Neues Cannabis-Gesetz tritt in Kraft
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Das Land der Kiffer und Denker – Neues Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

01.04.2024 09:05 - update 01.04.2024 17:24

Baseljetzt

Seit Mitternacht ist in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter Auflagen legal. Am 1. April trat das entsprechende Cannabis-Gesetz in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. «Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. «Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen», fügte der Minister hinzu.

Die Regierung argumentiert damit, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Massnahmen zur Suchtprävention vor.

Maximal 50 Gramm

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Ausserdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fussgängerzonen.

Verstösse können mit empfindlichen Bussgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten. (sda/mik)

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Kommentare

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01.04.2024 13:29

andreas-boesch

Und jetzt verdient sich der Deutsche Staat eine goldige Nase, während bei uns massenhaft Steuereinnahmen an den Schwarzmarkt gehen! Die Schweiz hinkt mal wieder hinterher!

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