
Das musst du zum Deal zwischen der Schweiz und der EU wissen
Baseljetzt
Während neun Monaten haben die Schweiz und die EU neue Abkommen verhandelt. Jetzt liegt ein Ergebnis auf dem Tisch. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Fragen und Antworten zum EU-Deal
- Was wurde beschlossen?
- Was wurde konkret verhandelt?
- Was waren die umstrittenen Verhandlungspunkte?
- Was wurde im Bereich der Personenfreizügigkeit erreicht?
- Welchen finanziellen Beitrag leistet die Schweiz?
- Wie werden die institutionellen Elemente geregelt?
- Ist das Abkommen öffentlich?
- Was sagt der Bundesrat?
- Was sagt die EU dazu?
- Wie fallen die politischen Reaktionen aus?
- Was geschieht nun?
- Ist das Abkommen nach der Paraphierung in Kraft?
- Muss die Stimmbevölkerung ebenfalls zustimmen?
Was wurde beschlossen?
Der Bundesrat und die Europäische Kommission erklärten die materiellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU als abgeschlossen. Die Verhandlungen wurden geführt, um Abkommen zu finden, welche die künftigen Beziehungen zwischen den Partnern definieren soll. So sollen bestehende Abkommen erneuert und neue geschlossen werden.
Was wurde konkret verhandelt?
Bestehende Abkommen in den Bereichen Luft- und Landtransport sowie der Personenfreizügigkeit, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen und dem Handel mit Landwirtschaftsprodukten wurden aktualisiert. Weiter wurden neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit verhandelt.
Was waren die umstrittenen Verhandlungspunkte?
Umstritten waren insbesondere die Forderung der Schweiz für eine Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit. Viel diskutiert wurde auch über den Kohäsionsbeitrag, den die Schweiz für ihre Teilnahme am europäischen Binnenmarkt zahlt. Ein weiterer Punkt war die Einführung von institutionellen Elementen.
Was wurde im Bereich der Personenfreizügigkeit erreicht?
Die bestehende Schutzklausel wurde laut dem Bundesrat präzisiert und könnte unilateral angerufen werden. Dies im Falle von «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen». Wie solche Probleme konkret aussehen könnten, wird nicht genauer definiert. Der Bundesrat werde dem Parlament eine entsprechende Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorlegen, wie er ankündigte. Laut einem Beamten der EU-Kommission ist im Abkommen keine genauere Definition verhandelt worden. Ein Schiedsgericht werde darüber befinden müssen, ob die Probleme schwerwiegend seien oder nicht.
Welchen finanziellen Beitrag leistet die Schweiz?
Das Abkommen schafft einen rechtsverbindlichen Mechanismus für regelmässige Schweizer Kohäsionsbeiträge. Letztere gelten jeweils für sieben Jahre. Die Höhe des ersten Beitrags für die Jahre 2030 bis 2036 beträgt jährlich 350 Millionen Franken. Zudem hat sich die Schweiz zu einer zusätzlichen finanziellen Leistung verpflichtet, die den Umfang der Partnerschaft mit der EU und die Zusammenarbeit im Zeitraum zwischen Ende 2024 bis zur Inkraftsetzung des Pakets widerspiegeln soll. In dieser Übergangsphase soll die Schweiz zwischen 2025 und 2029 jährlich einen Kohäsionsbeitrag von 130 Millionen Franken leisten. Die entsprechenden Mittel werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Pakets fällig.
Wie werden die institutionellen Elemente geregelt?
Die institutionellen Elemente werden laut der Landesregierung neu in jedem Binnenmarktabkommen einzeln geregelt. Die institutionellen Elemente umfassen einerseits die dynamische Rechtsübernahme. Diese dient dazu, dass sich das Schweizer Recht im Gleichschritt mit EU-Recht entwickelt. Dies aber nur in Abkommen, die den Schweizer Zugang zum europäischen Binnenmarkt betreffen. Andererseits umfassen die institutionellen Elemente einen Streitbeilegungsmechanismus. Bei einem Streit zwischen der EU und der Schweiz würde im gemischten Ausschuss des betroffenen Abkommens nach einer Lösung gesucht. Erst wenn man sich dort nicht einig wird, werde der Fall einem paritätisch zusammengesetzten Schiedsgericht vorgelegt. Wenn die Streitfrage EU-Recht betrifft, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung des Rechts angerufen werden. Der Streit selbst wird jedoch immer vom Schiedsgericht beurteilt, nicht vom EuGH.
Ist das Abkommen öffentlich?
Nein, das Abkommen wurde nicht veröffentlicht. Der Bundesrat veröffentlichte zwölf sogenannte Faktenblätter zu verschiedenen Themengebieten. Der Abkommenstext sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Was sagt der Bundesrat?
Laut dem Bundesrat wurden die in seinem Verhandlungsmandat definierten Ziele erreicht. Für Bundespräsidentin Viola Amherd ist der Abschluss der Verhandlungen ein «Meilenstein für die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen».
Was sagt die EU dazu?
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüsste den Verhandlungsabschluss ebenfalls und sprach von einem «historischen» Abkommen. Das Abkommen würde ein neues Kapitel der Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU aufschlagen. Auch EU-Parlamentarierinnen begrüssten den Abschluss.
Wie fallen die politischen Reaktionen aus?
Die Grünen und die GLP sehen das Abkommen als Chance, um die bilateralen Verträge aus der Sackgasse zu führen. Die FDP und die Mitte begrüssen den Abschluss der Verhandlungen, betonen aber auch, dass sie nun das Resultat analysieren müssten. Die SP setze sich für gute Beziehungen zu Europa ein, sei aber betreffend des Lohnschutzes besorgt. Die SVP positioniert sich gegen das Abkommen und sprach von einem «EU-Unterwerfungsvertrag».
Was geschieht nun?
Nun werden die Dokumente einer «rechtlichen Bereinigung» unterzogen und in den offiziellen Sprachen der Schweiz und der EU übersetzt. Laut dem Bundesrat soll das Abkommen im Frühling 2025 von beiden Chefunterhändlern paraphiert werden.
Ist das Abkommen nach der Paraphierung in Kraft?
Nein, damit ein Abkommen in Kraft treten kann, muss es den Ratifizierungsprozess durchlaufen. Das bedeutet, dass sowohl der Nationalrat und der Ständerat den Texten zustimmen müssen. Auch in der EU müssen die Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament grünes Licht geben.
Muss die Stimmbevölkerung ebenfalls zustimmen?
Ja, in der Schweiz wird mit mindestens einem Urnengang gerechnet. Gemäss Medienberichten könnten auch mehrere Abstimmungen zu den bilateralen Verträgen stattfinden. Ob ein einfaches Mehr oder das doppelte Mehr nötig sein werden, ist noch unklar. Auch unklar ist das Abstimmungsdatum. Gewisse sprechen von 2026, andere sagen, die Abstimmungen würden nicht vor 2028 stattfinden.
(sda/daf)
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Walaiporn1
Dies ist die größte Frechheit was sich Frau Amherd und der Bundesrat hier sich leistet. Wir das Schweizervolk sind der das entscheidet und d nicht die sieben Zwerge in Bern. Die EU ist sowie so der größte Parasietenhügel und Erpresser Bande die es gibt.
Freddi1985
mal sehen was das wird