Sexuelle Nötigung: «Die Aussagen der Mädchen reichen für einen Schuldspruch nicht aus»
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Strafgericht
Basel-Stadt

Sexuelle Nötigung: «Die Aussagen der Mädchen reichen für einen Schuldspruch nicht aus»

14.11.2023 17:15 - update 14.11.2023 17:26
Lea Meister

Lea Meister

Ein 40-jähriger Vater soll seine Tochter und dessen Halbschwester über mehrere Jahre sexuell genötigt haben. Der emotionale Fall wurde am Montag verhandelt. Am Dienstag folgte das Urteil.

Der 40-Jährige Vater, der sich am Montag wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen an Kindern vor Gericht verantworten musste, wird freigesprochen. Er erhält eine Genugtuung über 8’000 Franken.

Die Genugtuungsforderungen der Gegenseite werden abgewiesen.

Den Fall kannst du hier im Detail nachlesen:

Den Entscheid begründet das Dreiergericht um Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger damit, dass sich die Anklage ausschliesslich auf die Aussagen der beiden Mädchen stütze.

Die Schilderungen der Mädchen seien teilweise zwar stimmig und wirkten logisch, so Gerichtspräsidentin Schleiminger. Das ältere Mädchen habe aber auch auf Nachfrage nicht beschreiben können, wie sich die Handlungen physisch abgespielt hätten und, wie sie sich genau dabei gefühlt habe. Auch habe sie nichts über spezifische Gerüche ausgesagt, was ungewöhnlich sei. Kurz gesagt: Die Aussagen hätten zu wenige Details enthalten.

Keine bewusste Suggestion

Es habe ausserdem zahlreiche Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten bei den verschiedenen Aussagen gegeben, ergänzt die Gerichtspräsidentin. Dass die ältere Halbschwester am Verhandlungstag zwei weitere Details genannt habe, einen FCB-Schal als Augenbinde und den Gürtel des Stiefvaters, sei ungewöhnlich, da nach so langer Zeit Details eher verschwommen seien, aber nicht klarer würden.

Gehörtes und Gesehenes könne für Erlebtes gehalten werden. Das könne passieren, wenn bis zu einer Verhandlung lange Zeit vergangen sei. Die Aussagen der beiden Mädchen reichten für einen Schuldspruch nicht aus. Im Zweifel komme es also zu einem Freispruch für den Angeklagten. Es werde den Mädchen aber keine bewusste Suggestion unterstellt. Die Aussagen könnten aus Sorge um die kleine Halbschwester getätigt worden sein.

Die Klägerpartei kann innert zehn Tagen Berufung einlegen.

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15.11.2023 10:33

XxX84

isch doch nit normal so öbis 🤦‍♂️ isch jo quasi e freifahrtschin für die A***** Bravo 👏 nit ganz putzt! chame nur no 🤮

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