
Die Deutsche Bahn soll mehr Geld bekommen
Baseljetzt
Deutschland will bis Jahresende zusätzliche Milliarden für die Deutsche Bahn zur Verfügung stellen. Mit dem Geld sollen Bahnstrecken saniert und das bestehende Netz instandgehalten werden.
Verkehrs-Staatssekretär Ulrich Lange sagte, mit der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Parlaments seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine Vertragsänderung noch in diesem Jahr unterzeichnet werde und die Mittel fliessen könnten. Konkret geht es um den dritten Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III mit der Deutschen Bahn.
«Wir verdoppeln die Ersatzinvestitionen, unterstützen bei der Instandsetzung und schaffen so die Grundlage für eine zuverlässige, moderne und barrierefreie Schieneninfrastruktur», sagte Lange.
Der Nachtrag setze die deutlich erhöhten Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für das Bestandsnetz der Eisenbahnen für die Jahre 2025 und 2026 vertraglich um und verdopple die Mittel für Ersatzinvestitionen in den Jahren 2025 und 2026 gegenüber der ursprünglich vereinbarten Vereinbarung.
Auch für das bestehende Netz sollen mehr Gelder fliessen
Auch für die Instandhaltung des Bestandsnetzes gebe es einen höheren Bundeszuschuss. Damit werden laut Lange zahlreiche Massnahmen zur Stabilisierung des Betriebs vom Bund übernommen, die sonst durch die Infrastruktursparte DB InfraGo hätten finanziert werden müssen.
Der Bundesrechnungshof hatte scharfe Kritik an der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geäussert. Diese habe sich als ungeeignet zur Erhaltung und Verbesserung eines leistungsfähigen Schienennetzes erwiesen, heisst es in einem Bericht an verschiedene Bundestags-Ausschüsse.
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Pläne
Der Bund müsse gewährleisten, dass Bundesmittel bedarfsgerecht und wirtschaftlich verwendet werden. In der Realität habe sich die Bundesfinanzierung der Schienenwege inzwischen als «Fass ohne Boden» entwickelt.
Ferner kritisierte der Rechnungshof, Instandhaltung sowie die Bundesfinanzierung der Kosten für den Schienenersatzverkehr bei der Generalsanierung der Hochleistungskorridore seien keine Investitionen. Diese Finanzierung entspreche nicht der Zweckbestimmung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klima – es handle sich nicht um zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Der Bundesrechnungshof weise auf «verfassungsrechtliche Risiken» hin, wenn das Sondervermögen in dieser Weise genutzt werde. (sda/jsa)
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