
Die Schweiz und Bolivien regeln die Einfuhr von Kulturgütern neu
Baseljetzt
Elisabeth Baume-Schneider unterzeichnet am Dienstag bei der Unesco-Weltkonferenz ein Abkommen über Kulturgüter mit Bolivien. In dem Abkommen geht es unter anderem um die Rückführung von Raubkunst.
Das Abkommen regelt die Bedingungen für die legale oder illegale Einfuhr von Kulturgütern. Auch legt es die Modalitäten für die Rückführung eines illegal eingeführten Gutes fest, wie das Eidgenössische Departement des Innern im Vorfeld mitteilte. Darüber hinaus wollen die Schweiz und Bolivien bei der Bekämpfung der illegalen Durchfuhr von Kulturgütern sowie beim Erhalt des kulturellen Erbes zusammenarbeiten.
Erst im Juni hatte Baume-Schneider einen ähnlichen Vertrag mit der Elfenbeinküste unterschrieben. Es war der erste dieser Art mit einem Land aus dieser Region. Die Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundes sieht die Entwicklung solcher bilateraler Abkommen vor.
Voraussetzung ist, dass die Länder die Konvention der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) von 1970 ratifiziert haben. Vereinbarungen bestehen unter anderem mit Italien, Griechenland, Ägypten, China, Kolumbien, Peru und Mexiko. (sda/jsa)
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