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Die Staatsanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafen im Drogenprozess
©Bild: Keystone
Prozess
Baselland

Die Staatsanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafen im Drogenprozess

21.01.2026 16:26 - update 21.01.2026 18:15

Baseljetzt

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen von bis zu 19 Jahren und 4 Monaten für drei in einem Drogenprozess Beschuldigte.

«Die Freiheitsstrafen sind viel, sehr viel. Aber die Tat wiegt schwer, sehr schwer», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Neben der höchsten Strafe von 19 Jahren und 4 Monaten für den 31-jährigen Beschuldigten forderte er 17 Jahre und 2 Monate für den 34-Jährigen sowie 15 Jahre den 32-Jährigen. Ihre Landesverweise sollen im Schengener Informationssystem eingetragen werden.

Zwar waren die Beschuldigten, zwei albanische Staatsangehörige und ein mutmasslicher Italiener, nie an die rund halbe Tonne Kokain gelangt, die sie gemäss Anklage im Frühjahr 2022 auf dem Areal der Swissterminal AG in Frenkendorf BL bergen wollten. Jedoch sei es nur dem Zufall zu verdanken, dass sie die Drogen mit Strassenverkaufswert von etwa 60 Millionen Franken nicht hätten behändigen können.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Auch das Treffen von Anstalten, um ein solches Delikt zu begehen, sind strafbar – auch wenn der Taterfolg ausbleibt. Die Drogen sollen in einem mit Kaffee beladenen Container aus Brasilien via Antwerpen (BEL) in die Schweiz gelangt sein. Der 31-jährige Beschuldigte soll deswegen auch schon nach Antwerpen gereist sein.

Hohe Strafen in hohem Schaden begründet

«Menschen, die grosse Mengen an Drogen umsetzen, profitieren erheblich davon und verursachen einen erheblichen Schaden», plädierte der Staatsanwalt. Primär von der Menge des Kokains ausgehend setzte er die Strafen hoch an. Zu den Unterschieden gelangte er basierend auf Einschätzungen bezüglich unterschiedlicher Hierarchiestufen.

Dafür, dass die Beschuldigten ausgerechnet den Container gesucht hatten, in dem später im Nespresso-Werk in Romont FR das Kokain gefunden worden war, gibt es laut der Staatsanwaltschaft nur Indizien. Doch wenn man diese zusammen anschaut, können die Männer nur geplant haben, eine grosse Menge Kokain zu bergen, wie der Staatsanwalt sagte.

Verteidiger fordern Freisprüche

Der Verteidiger des 31-jährigen Beschuldigten forderte, das Verfahren gegen seinen Mandanten sei einzustellen, eventualiter sei er vollumfänglich freizusprechen. «Sämtliche erhobene Beweise sind kontaminiert und unverwertbar», sagte er in seinem Plädoyer.

Sein Mandant sei nicht korrekt über den gegen ihn bestehenden Verdacht informiert worden. Er habe seine Telefonnummer im Glauben genannt, dass man ihm Hausfriedensbruch und Diebstahl vorhalte, nicht ein Betäubungsmitteldelikt. Alle von der Nummer ausgehenden Folgebeweise seien deshalb «absolut unverwertbar», hiess es.

Ohne diese italienische Nummer hätte die Staatsanwaltschaft aber nie die italienischen Behörden kontaktiert und nie die Bewegungsdaten ausgewertet, sagte der Verteidiger. Auch hätte man ohne sie nicht auf die anderen Beschuldigten schliessen können.

Die beiden anderen Verteidiger schlossen sich dieser Argumentation weitestgehend an und forderten ebenfalls Freisprüche.

Offene Fragen für das Gericht

Für die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts blieben am Mittwoch aber noch Fragen offen. So hatten die Verteidiger beanstandet, dass zu in Italien durchgeführten Überwachungen der Beschuldigten im hiesigen Verfahren keine Rohdaten und keine Bestätigungen für ihre rechtmässige Erhebung vorlägen. Gerichtspräsidentin Silvia Schweizer kündigte an, während der Urteilsberatung dies während der Urteilsberatung zu klären.

Ebenso zur späteren Klärung wurde die Frage verschoben, ob gegen den 31-jährigen Beschuldigten überhaupt ein Verfahren in dieser Sache geführt werden könne. Er sei auf dem Areal der Swissterminal AG verhaftet und bereits wegen Hausfriedensbruchs bestraft worden. Die Staatsanwaltschaft setzte dem entgegen, das Bundesgericht habe diesbezüglich grünes Licht gegeben.

Die Entscheidungen des Gerichts und das Urteil werden am 12. Februar erwartet. Ursprünglich waren für die Verhandlung sechs Tage angesetzt worden. Die Beschuldigten äusserten sich am Mittwoch aber nicht zur Sache und das Beweisverfahren fiel kurz aus. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. (sda/jsa)

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