Diese Änderungen treten am 1. Januar in der Schweiz in Kraft
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Diese Änderungen treten am 1. Januar in der Schweiz in Kraft

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Mit dem neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen. Stalking wird ein Strafdelikt und die Strompreise sinken. Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht. Hier eine Übersicht.

Verkehr und Transport

Bahn 

Ab 1. Januar wird die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt neu geregelt. Mit der neuen Gütertransportverordnung sollen unter anderem das Verladen von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden.

Fahrzeugzulassung

Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird ab 1. Januar digitalisiert und vereinfacht. Damit verringert sich der Aufwand beim Zulassungsprozess. Zudem sind neu Fahrzeuge, die über eine gültige EU‐Übereinstimmungsbescheinigung in Papier- oder in elektronischer Form verfügen, von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit. Diese können in der Schweiz erstmalig auf jede beliebige Person zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsanforderungen erfüllt sind.

Kontrollschilder

Der Vollzug des CO2-Gesetzes wird ab Anfang Jahr konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn eine allfällige CO2-Sanktion gemäss CO2-Gesetz vollständig entrichtet ist oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.

Luftfahrt

Das neue Schweizer Flugdatenpassagiergesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Damit werden die Fluggesellschaften für alle von ihnen durchgeführten Flüge vom Ausland in die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland den Behörden Flugpassagierdaten angeben müssen. Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz beim Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität internationale Standards umsetzen.

Energie und Umwelt

Energie

Die Strompreise in der Schweiz sinken 2026 in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel um rund vier Prozent. Dies teilte die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom im Herbst mit. Ein typischer Haushalt bezahlt demnach 27,7 Rappen pro Kilowattstunde. Die Stromrechnung kostet für einen Durchschnittshaushalt damit im nächsten Jahr 58 Franken weniger als 2025. Die Senkung um 1,3 Rappen pro Kilowattstunde sei auf tiefere Energiepreise zurückzuführen.

Energie

Die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikprojekte im Winterhalbjahr wird ab 2026 gedeckelt. Laut Schätzungen sinkt die Vergütung um fast 25 Prozent. Auslöser für den Rückgang ist das neue Energiegesetz, das ab 1. Januar in Kraft tritt. Damit werden die Vergütungen schweizweit harmonisiert. Vor allem im Sommer erhalten die Eigentümer von Solaranlagen weniger Geld. Für den Bundesrat soll die Deckelung auf 3,5 Millionen Franken pro Gigawattstunde (GWh) Nettoproduktion im Winter eine unverhältnismässige Förderung von grossen Solaranlagen verhindern. Die Deckelung gilt nicht für Projekte, die bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent ihrer Produktion ins Stromnetz einspeisen.

Energie

Bundesrat und Parlament haben 2025 verschiedene Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energie beschlossen. So legte der Bundesrat im November Zwischenziele für den Ausbau der Solar- und Windstromproduktion bis 2030 fest. Ausserdem soll ebenfalls ab 1. Januar 2026 ein Winterstrombonus für grosse Solaranlagen eingeführt werden.

Pflanzenschutz

Am 1. Januar tritt eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft: Ihr Kauf und der Einsatz in der Landwirtschaft setzt eine gültige Fachbewilligung voraus. Diese Änderung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Bewilligung ist fünf Jahre gültig. Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen.

Umwelt 

Ab 2026 werden allen in der Schweiz wohnhaften Personen aus der Umweltabgabe 567 Millionen Franken ausgezahlt. Der Betrag wird über die Krankenkassenprämie verrechnet. Die Schweiz besteuert klimaschädliche Emissionen – und verteilt die Einnahmen jährlich an die Bevölkerung, Unternehmen und das nationale Gebäudeprogramm. Die Rückzahlungssumme an Privatpersonen stammt aus der CO2-Abgabe, die auf Emissionen von Heizöl- und Erdgasheizungen von Wohnhäusern erhoben wird, sowie aus den sogenannten VOC-Abgaben für Lösungsmittel. Die Prämie beträgt pro Person knapp 62 Franken. Der Rückerstattungsbetrag liegt damit rund 7 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen 15 Jahre.

Gesundheit und Krankenkassen

Gesundheit

Die Kosten von einigen Impfungen werden neu von der Krankenkasse übernommen, auch wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Dazu gehören Standardimpfungen wie jene gegen Diphtherie, Tetanus oder Meningokokken. Damit soll auch die Impfrate in der Schweiz erhöht werden. Der Selbstbehalt für die Versicherten bleibt unverändert.

Krankenkassenprämien

Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent. Die Kosten nach oben trieben unter anderem die steigende Lebenserwartung und neue Medikamente.

Tardoc

Das neue Tarifmodell Tardoc tritt 2026 nach jahrelangen Verhandlungen in Kraft. Es löst den veralteten Tarmed ab. Die Einzelleistungstarifstruktur Tardoc basiert auf sogenannten Taxpunkten, also auf den hinterlegten, verrechenbaren Zeiten und Kosten für eine Leistung. Die Taxpunktwerte werden dabei kantonal festgelegt. Die vor allem in Spitälern anzuwendenden Patientenpauschaltarife basieren derweil auf schweizweit fixen Vergütungen für alle Leistungen. Tardoc soll eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed ermöglichen und den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung tragen.

Leistungen bei Krankheit

Ab 2026 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. So werden zum Beispiel künftig digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps zur Behandlung von Depressionen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Ausserdem wird die Leistungspflicht der Krankenversicherung bei der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation ergänzt.

Vorsorge und Versicherungen

Pensionskassen

Im Januar 2026 werden die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erstmals an die Preisentwicklung Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten.

Vorsorge

Erstmals können Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, diese Beiträge nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Das bedeutet, dass im Steuerjahr 2026 erstmals eine Einzahlung für das Jahr 2025 nachgeholt werden kann und dies steuerlich abziehbar ist, sofern eine Person in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten.

Vorsorge

Die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden mit kurzen Arbeitseinsätzen in vier Sektoren der Kultur- und Medienbranche wird ab 2026 verbessert. Ihr Lohn ist künftig AHV-pflichtig, auch wenn er nur gering ausfällt. Der Bundesrat beschloss, die Ausnahmen auf vier weitere Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Damit fallen sämtliche Löhne von punktuell in diesen Sektoren beschäftigten Personen unter die AHV-Pflicht.

Gesellschaft und Ausbildung

Stalking

Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Der Bundesrat hat vom Parlament beschlossene Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft gesetzt. Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es indes nur auf Antrag, also wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht. So wollte es das Parlament. Gegen den Willen des Opfers gibt es damit kein Verfahren. Gemäss dem neuen Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

Ausbildung

Ab dem 1. Januar können die Kantone die Form der Allgemeinbildungsprüfung bei Lehrabschlüssen selbst festlegen. Darauf einigten sich Bund, Kantone, Arbeitsorganisationen und Schulen zu Beginn des Jahres 2025. Diese Frage war lange offengeblieben. Die Kantone können weiterhin schriftliche Schlussprüfungen durchführen oder neu mündliche Prüfungen. Diese Lösung trägt laut dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation der bewährten Zusammenarbeit in der Berufsbildung Rechnung und ermöglicht es, kantonale bildungspolitische Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen.

Medien

Der Bund fördert die Postzustellung von Regional- und Lokalzeitungen im neuen Jahr stärker als bis anhin. Neu beträgt die Ermässigung 43 Rappen pro Exemplar. Das sind 15 Rappen mehr als im laufenden Jahr. Das Parlament beschloss zum einen im März, die Mittel für die Ermässigung bei der Tageszustellung von 30 auf 40 Millionen Franken zu erhöhen. Die Erhöhung der indirekten Förderung für Zeitungen ist auf sieben Jahre befristet. Die Förderung wird im revidierten Postgesetz geregelt.

Steuern und Kreditwesen

Steuern

Für freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer gibt es 2026 weniger Zins. Das Finanzdepartement hat den Vergütungszins von derzeit 1,25 auf 0,75 Prozent gesenkt. Der Zinssatz bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht für Bundessteuern und -abgaben sinkt ebenfalls, von heute 4,75 auf 4,5 Prozent. Der Bund reagiert auf die sinkenden Zinsen. Wegen der tieferen Verzugs- und Vergütungszinsen muss der Bund mit geschätzt 6 Millionen Franken weniger Einnahmen rechnen. Für die Kantone, die aus der direkten Bundessteuer Geld erhalten, ist es eine Million Franken. Die neuen Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe

Steuern

Die Bestimmungen für das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich gelten ab dem 1. Januar. Die Bestimmungen regeln die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice. Das Zusatzabkommen ist Teil der Ende 2022 vereinbarten Lösung zur Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice. Es sieht unter anderem vor, Einkommen aus Homeoffice bis zu einer Obergrenze von 40 Prozent der Arbeitszeit pro Kalenderjahr in dem Vertragsstaat zu besteuern, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Betreibungen

Personen, die ungerechtfertigt betrieben wurden, können ab dem 1. Januar künftig leichter verhindern, dass Dritte von solchen Betreibungen erfahren. Dazu muss die Persone wie bisher ein Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt stellen. Künftig kann ein solches Gesuch während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden, also während fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens. Aktuell hat die betriebene Person dafür lediglich ein Jahr Zeit. Künftig muss die betriebene Person nur nachweisen, dass der Gläubiger mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist – dann darf die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden.

Kredite

Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird dem sinkenden Zinsniveau angepasst. Auf Anfang 2026 wird der Satz für Barkredite von 11 auf 10 Prozent gesenkt. Gesenkt wird auch der Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten, nämlich von 13 Prozent auf 12 Prozent. Grund für die Anpassungen ist das rückläufige Zinsniveau.

Strafrecht

Personen, die als Jugendliche einen Mord begangen haben, können neu im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Dieser Entscheid und weitere Informationen werden im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die dazu notwendigen Änderungen der Strafregisterverordnung hat der Bundesrat im November 2025 auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Raumplanung und Bauen

Raumplanung

Die Neuerungen für das Raumplanungsgesetz treten 2026 gestaffelt in Kraft. Der erste Teil gilt am 1. Januar 2026, der zweite Teil am 1. Juli 2026. Von jenem Datum an müssen die Kantone in fünf Jahren eine Strategie zur Stabilisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone festlegen. Der Bundesrat setzt damit eine Grenze für das Bauen ausserhalb eingezonter Gebiete. Die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen dort noch um zwei Prozent wachsen. Die Trägerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative zeigen sich besorgt.

Bau

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Bauherrschaften sowie Immobilienkäuferinnen und -käufer mehr Zeit, um Mängel zu melden. Neu sollen Bauherrinnen und -herren bis zu 60 Tage nach Ablieferung von Bauobjekten auf offene und versteckte Mängel hinweisen können. Ebenfalls könnte das Nachbesserungsrecht für Baumängel in einem Vertrag nicht mehr ausgeschlossen werden. Diese Änderungen gelten nicht nur bei Bauwerkverträgen, sondern auch beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden.

Zivilschutz

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 40. Altersjahr in den Zivilschutz. Der Bundesrat hat diese Massnahme zur Aufstockung der Zivilschutzbestände auf dieses Datum in Kraft gesetzt. Die Anhebung des Zivilschutzalters hebt die Verkürzung auf das 36. Altersjahr im Jahr 2021 auf Mannschaftsstufe und für Unteroffiziere wieder auf. Damit wird das Reservoir an Personen, die den Wehrdienst bereits absolviert haben, grösser. Die den Kantonen zur Umsetzung des tieferen Alters bis Ende 2025 gewährte Übergangsfrist fällt damit ebenfalls dahin.

Kantonswechsel

Die Stadt Moutier wechselt mit ihren rund 7000 Einwohnerinnen und Einwohnern per 1. Januar zum Kanton Jura. Die Stadt wird damit den vierten Bezirk des Kantons Jura bilden und künftig im Parlament 7 von 60 Sitzen besetzen. Die anderen drei Bezirke werden ihre Anteile im Kantonsparlament verkleinern: Delsberg wird 4 Abgeordnete verlieren, Pruntrut 2 und die Freiberge einen Abgeordneten. Bundesrat Beat Jans sagte im Frühling nach der Zustimmung der beiden Kammern, es sei politisch und rechtlich der «finale Akt» zur Beilegung des «bedeutendsten interkantonalen Konflikts» des Bundesstaats.

Weitere geplante Neuerungen im Jahr 2026:

AHV-Rente

Die 13. AHV-Rente soll ab Dezember 2026 ausbezahlt werden. Doch wie sie finanziert wird, ist offen und umstritten.

Häusliche Gewalt

Ab dem 1. Mai 2026 wird eine nationale dreistellige Notrufnummer eingeführt. Dort können sich Betroffene von häuslicher Gewalt melden.

E-ID

Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID) wird in der Schweiz frühestens Mitte, aber eher Ende 2026, eingeführt. Die E-ID wurde bei der Abstimmung im September 2025 angenommen. Die Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein und über die Swiyu-App ermöglicht werden. Mit der E-ID wird es zum Beispiel möglich sein, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Mindestalter nachzuweisen.

Strassentransport

Ab dem 1. Juli 2026 verändert sich im internationalen Güterverkehr das Regelwerk zu Arbeits- und Ruhezeiten. Dabei unterstehen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2,5 t ab dem 1. Juli der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1), wenn der Führer oder die Führerin mehr als die Hälfte der Arbeitszeit mit Fahren verbringt. Für den inländischen Verkehr ändert sich nichts. Ziel ist, die Verkehrssicherheit und faire Arbeitsbedingungen im grenzüberschreitenden Transport zu fördern.

(sda/vaz)

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01.01.2026 16:07

Hoschi

Danke für diese Info.

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