Diese Gesetze ändern sich 2024 in der Region
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Diese Gesetze ändern sich 2024 in der Region

02.01.2024 15:15 - update 02.01.2024 18:57

Baseljetzt

Ein neues Jahr bedeutet auch immer neue Gesetze. Von mehr Porto für Briefe und Päckli bis zu Änderungen rund um Wahlen und Abstimmungen im Baselbiet. Das sind die Gesetzesänderungen, die dich am meisten betreffen.

Porto für Briefe und Pakete

Briefe und Pakete zu verschicken, ist 2024 teurer geworden. Ein Brief mit A-Post kostet neu 1,20 Franken. Mit B-Post ist es 1 Franken. Das sind je 10 Rappen mehr als 2023. Aber auch Päckli werden teurer. Priority- und Economy-Pakete kosten künftig 1,50 Franken mehr. Grund für den Preisaufschlag ist die allgemeine Teuerung, die bei der Post erhebliche Mehrkosten bei der Energie, beim Transport und bei den Löhnen verursacht.

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Briefe und Pakete zu verschicken, wird 2024 teurer. Bild: Keystone

Neue AHV-Reform

Am 1. Januar trat auch offiziell die neue AHV-Reform in Kraft. Das bedeutet, dass das Rentenalter für Frauen auf 65 steigt. Für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, wird die Erhöhung abgefedert und sie erfolgt in jährlichen Schritten von jeweils drei Monaten. Erstmals passiert die schrittweise Erhöhung im Jahr 2025. Frauen mit dem Jahrgang 1961 gehen dann also mit 64 Jahren und drei Monaten in Rente. Das geht so weiter bis ins Jahr 2028.

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Am 1. Januar trat auch offiziell die neue AHV-Reform in Kraft. Bild: Keystone

Elektroautos und Führerschein in Kreditkartenformat

Auch im Strassenverkehr ändert sich einiges. So müssen auch Besitzer von Elektroautos ab 1. Januar 2024 die Automobilsteuer bezahlen. Diese waren ab 1997 bis anhin steuerbefreit.

Für die Autofahrer:innen geht auch eine andere Ära zu Ende: Der blaue Führerschein aus Papier gilt ab 31. Oktober 2024 nicht mehr. Rund 11’000 davon sind aktuell noch im Umlauf im Kanton Basel-Stadt. Diese müssen in einen Führerschein in Kreditkartenformat umgetauscht werden. Wird dies nicht gemacht, droht eine Busse von 20 Franken.

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Bald gilt nur noch der Führerschein in Kreditkartenformat. Bild: Keystone

Einbürgerung

Auch kantonal gelten neue Gesetze. Will sich in Basel-Stadt jemand einbürgern lassen, muss ab 2024 weniger tief in die Tasche gegriffen werden. Die Gebühr für eine Einzelperson wird in Basel um 150 Franken auf 800 Franken gesenkt. Familien zahlen statt 1’100 Franken neu rund 950 Franken. Und Schweizer:innen, die das Basler Bürgerrecht bekommen, zahlen ab 1. Januar 150 statt bisher 200 Franken.

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Will sich in Basel-Stadt jemand einbürgern lassen, muss ab 2024 weniger tief in die Tasche gegriffen werden. Bild: Keystone

Wahlen und Abstimmungen

Im Baselbiet gibt es Änderungen rund um Wahlen und Abstimmungen. Baselbieter:innen bekommen bei den Briefwahlen ein zusätzliches Couvert. Diese Massnahme soll das Stimmgeheimnis verbessern. Ausserdem ist die briefliche Stimmabgabe ab 2024 bis zur Öffnung der Wahllokale am Wahl- oder Abstimmungstag möglich.

Beim Wahlgesetz kommt es ebenfalls zu neuen Regelungen. So sind stille Wahlen, also dass Kandidierende automatisch gewählt werden, weil es keine Gegenkandidatur gibt, erlaubt. Holen zwei Kandidierende bei Gemeindewahlen gleich viele Stimmen, hat bisher immer das Los entschieden, wer das Amt übernimmt. Ab 1. Januar können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie das System beibehalten oder lieber einen zweiten Wahlgang durchführen wollen.

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Baselbieter:innen bekommen bei den Briefwahlen ein zusätzliches Couvert. Diese Massnahme soll das Stimmgeheimnis verbessern. Bild: Keystone

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