E-Zigaretten voller Zusatzprodukte: Alle rauchen sie, keiner kontrolliert sie
Lea Meister
Das Kantonslabor Basel-Stadt hat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Was besonders auffällt: 100 Prozent der untersuchten E-Zigaretten wurden beanstandet. Dies zeige auf, dass den Herstellern die Anforderungen nicht bekannt oder egal seien.
E-Zigaretten sind überall, der Konsum nimmt deutlich zu, was man auch im Alltag bemerkt, wenn man sich an Bushaltestellen oder in Gartencafés umschaut. Dies zeigen auch die Zahlen des Schweizer Suchtpanoramas 2024, das Ende März von der Stiftung Sucht publiziert wurde. So habe der Konsum von Nikotinprodukten bei Jugendlichen beispielsweise zugenommen.
Dies sei auf das Aufkommen von Snus-Produkten und Einweg-E-Zigaretten des Typs «Puff Bar» zurückzuführen. Besonders bei diesem Produkt habe der Konsum bei den Mädchen stark zugenommen. Dennoch werden E-Zigaretten sehr selten untersucht und auf ihre Rechtskonformität überprüft, wie das Kantonslabor Basel-Stadt am Mittwoch in der Medienmittelung zum Jahresbericht schreibt.
2023 habe man deshalb 32 E-Zigaretten überprüft und auf die Konformität mit den Vorgaben im Lebensmittel- und Chemikalienrecht überprüft. Das Ergebnis: Jede einzelne Probe wurde beanstandet. «Dies hat eindrücklich aufgezeigt, dass
den Herstellern und Importeuren die Anforderungen nicht bekannt sind oder diese ignoriert werden», schreibt das Kantonslabor.
Zusatzstoff mit unklarer Wirkung
Besonders interessant sei gewesen, dass 29 Proben den Wirkstoff 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid (auch WS-23 genannt) als Zusatzstoff mit kühlender Wirkung enthielten. In 24 Proben war der Zusatzstoff allerdings nicht deklariert. Die vorhandene Datenlage zur Toxizität bei der Inhalation dieses Stoffes ist schwach. «Die Einforderung einer Sicherheitsbewertung bei den Importeuren hat
gezeigt, dass die Unterlagen für eine abschliessende Beurteilung nicht ausreichen», schreibt das Kantonslabor weiter.
Da die Beanstandungsrate überraschend hoch war, klärte das Kantonslabor ab, ob die Produkte, die mit einem Verkaufsverbot belegt wurden, öffentlich genannt werden dürfen, denn in der EU geschehe dies bereits mit dem EU Safety Gate. Nach eingehender Prüfung sei aber befunden worden, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür in der Schweiz nicht gegeben seien.
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silvan
Weniger giftige Steckmittel in harten Drogen dafür umso mehr in e-Zigis! Ein Hoch auf den Lobbyismus der Zigi-Hersteller in Bern…
PRodriguez
“Nach eingehender Prüfung sei aber befunden worden, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür in der Schweiz nicht gegeben seien.”
Na dann wird es höchste Zeit, diese Grundlage zu schaffen!