1 Million Franken abgezwackt: Ex-Beyeler-Kassiererin muss über 3 Jahre ins Gefängnis
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Prozess
Basel-Stadt

1 Million Franken abgezwackt: Ex-Beyeler-Kassiererin muss über 3 Jahre ins Gefängnis

04.08.2023 15:44 - update 04.08.2023 17:53

Baseljetzt

Sie hat während elf Jahren rund eine Million Franken aus der Kasse der Fondation Beyeler abgezwackt. Das Basler Strafgericht hat ehemalige Kassiererin nun zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält die heute 54-jährige Frau eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken und muss der Fondation Beyeler einen Schadenersatz in der Höhe von knapp 900’000 Franken zuzüglich Zins zahlen.

Die Gerichtspräsidentin sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Geldwäscherei als erwiesen an. Dabei stützte sie sich unter anderem auf Zeugenaussagen. Die befragten Personen hätten glaubhafte Aussagen gemacht. Es gebe keinen Anlass, diese Angaben in Zweifel zu ziehen, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.

Tickets nicht abgebucht und doppelt verkauft

Die verurteilte 54-jährige Frau, die als Angestellte der mit dem Billettverkauf beauftragten ISS Facility Services von 2008 bis 2019 an der Kasse der Fondation tätig war und diese ab 2010 auch leitete, steckte laut Anklageschrift mindestens 986’126 Franken in die eigene Tasche. Das Gericht bezeichnete den von der Staatsanwaltschaft ermittelte Betrag als «schlüssig und nachvollziehbar».

Dabei habe die Beschuldigte mit Hilfe von Tricksereien, die lange Zeit nicht entdeckt wurden, Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen. Des Weiteren habe die Beschuldigte Eintritte doppelt verkauft. Und schliesslich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern storniert und die Beträge der Kasse entnommen.

Auf den Stornierungsbelegen sei die Handschrift der Verurteilten klar zu erkennen und auch Videoaufzeichnungen aus dem Jahr 2019 würden die Taten beweisen, hiess es bei der Urteilsverkündung. Nach ihrer Freistellung hätten die unerklärten Stornierungen aufgehört.

Ehemaliger Mitarbeiter sagte aus

Sie habe über ihre Verhältnisse gelebt, sagte die Gerichtspräsidentin. Zudem habe sie als Führungsperson das ihr entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt.

«Es handelt sich um einen hohen Deliktsbetrag und somit um eine hohe kriminelle Energie, die Sie hier aufgewendet haben. Es zeigt auch die Unverfrorenheit und die Gleichgültigkeit, die Sie hier zu Tage legen.» Reue und Einsicht sei bei ihr nicht auszumachen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Bei der Zeugeneinvernahme am Mittwoch hatte unter anderem ein ehemaliger Kassenmitarbeiter ausgesagt, dass er 2019 unter seinem Namen abgebuchte Stornierungen von Billettverkäufen entdeckt habe, die er nicht veranlasst habe. Von der Schrift her habe er die Angeklagte im Verdacht gehabt.

Angeklagte gab sich wortkarg

Die Angeklagte selber, die als Zweijährige mit ihren Eltern von Serbien in die Schweiz gekommen war, gab sich bei der Befragung wortkarg. Zu den hohen ungeklärten Bareinzahlungen auf ihr Konto und die hohen Ausgaben etwa für Reisen oder Kleider machte die Angeklagte keine oder nur marginale Aussagen. Man habe eigentlich auf eine Erklärung gewartet, sagte die Gerichtspräsidentin. «Sie haben nichts gesagt, weil das Geld von der Fondation Beyeler stammt. Eine andere Erklärung gibt es nicht.»(sda/daf)

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Kommentare

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04.08.2023 15:01

PJPM

…und was ist nun mit dem von der Verteidigung ins Spiel gebrachte unbekannte Gönner? Der Gönner war wohl unwissentlich die Fondation… (-:

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