Ehemann soll seine Frau (†38) in Binningen zerstückelt haben
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Tötungsdelikt
Baselland

Ehemann soll seine Frau (†38) in Binningen zerstückelt haben

11.09.2024 15:31 - update 11.09.2024 17:14
Shahed Staub

Shahed Staub

Im Februar wurde in Binningen eine 38-jährige Frau leblos aufgefunden. Sie wurde mutmasslich Opfer eines Tötungsdelikts durch ihren Ehemann. Ein Gutachten bringt nun weitere Details der Tat ans Licht.

Am 13. Februar 2024 kam es in Binningen zu einem mutmasslichen Tötungsdelikt mit einem zunächst nicht identifizierten Opfer. Der Tatverdächtige, der von der Polizei noch am Tatort festgenommen wurde, ist der 41-jährige Ehemann der toten Frau. Nun kamen weitere Details zum Fall ans Licht. Die Frau soll vom mutmasslichen Täter erwürgt und die Leiche anschliessend zerkleinert worden sein. Der Ehemann selbst gibt vor der Staatsanwaltschaft zu, seine Ehefrau getötet zu haben – nach eigenen Angaben, weil sie ihn zuvor mit einem Messer attackiert, habe. Jedoch behauptete er zuvor, seine Frau leblos vorgefunden und in «Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben.

Leiche soll mit einem Stabmixer «püriert» geworden sein

Ein medizinisch-forensisches Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung von Notwehr. Die Gutachterinnen bestätigten, dass die Frau erwürgt wurde. Der Obduktionsbericht beschreibt, dass die Leiche in der Waschküche mit einer Stichsäge, einem Messer und einer Gartenschere zerlegt wurde. Danach wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst.

Aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne geht hervor, dass der mutmassliche Täter «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung» hat. Zudem ergab sich, dass der Ehemann eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag legte. Breits vor dem Tötungsdelikt soll der Tatverdächtigte seine Frau gewürgt haben, heisst es im Urteil weiter.

Beschuldigte stellt Gesuch um Haftentlassung

Der Beschuldigte versuchte, das Tötungsdelikt zu verheimlichen und hat beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Das Bundesgericht in Lausanne weist jedoch die Beschwerde des mutmasslichen Täters von Binningen ab.

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