Einspruch gegen Umbenennung des «Matthäusplatzes»
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Namensänderung
Basel-Stadt

Einspruch gegen Umbenennung des «Matthäusplatzes»

15.03.2024 14:24
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Der Platz vor der Matthäuskirche heisst neu Matthäuskirchplatz. Gegen die Namensänderung hat die Freidenker-Vereinigung Nordwestschweiz nun Einspruch erhoben.

Seit Anfang Februar ist bekannt, dass der Platz vor der Matthäuskirche neu den offiziellen Namen «Matthäuskirchplatz» trägt. Die Taufe erfolgte auf Antrag der Nomenklaturkommission, die dem Departement von Regierungsrätin Stephanie Eymann angegliedert ist.

Beschwerden und Einspruch

Die Namensänderung sorgte bei vielen für Unverständnis.  «Das Volk benennt die Plätze so, wie sie heissen. Weil die Stadt ihm vor 130 Jahren keinen Namen gegeben hatte, nennt das Volk diesen Platz seit 130 Jahren Matthäusplatz», sagt etwa Peter Schuler, Vorstandsmitglied des Kleinbasler Quartiervereins «Matthäusplatz – Unser Platz». Sie haben Ende Februar bereits beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen den neuen Namen eingereicht.

Die Freidenker-Vereinigung Nordwestschweiz geht nun einen Schritt weiter und erhebt offiziell Einspruch gegen den neuen Namen. Der Verein, der sich laut Website für die Anliegen der Konfessionsfreien einsetzt, fordert die Rückgängigmachung der Namensänderung.

Ein «mittelalterlicher Kirchplatz»

«Der Name Matthäusplatz ist weit verbreitet und fest etabliert», heisst es in der Medienmitteilung. «Wenn die Nomenklaturkommission ihre Zeit damit verschwendet, sich grundlos auf einen seit Jahrzehnten korrekt verwendeten Platznamen zu stürzen, könnte man sogar darüber nachdenken, die Kommission zu verkleinern – nur um die Dinge beim Namen zu nennen.»

Die Freidenker-Vereinigung weist weiter darauf hin, dass sogar die Kirchgemeinde Kleinbasel den Platz vor der Kirche als «Matthäusplatz» bezeichnet. «Wer, wenn nicht die Kirche, predigt besser wie der Platz vor ihrem Gebäude genannt wird?», heisst es. So sei es unlogisch, dass ein modernes Quartier im 21. Jahrhundert einen «mittelalterlich anmutenden Kirchplatz» erhalten soll.

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