
«El Chapo Basilea» zu 10 3/4 Jahren Haft verurteilt
Natasha Zekry
Am Montag wurde am Strafgericht ein spektakulärer Fall verhandelt. Einem in Basel wohnhaften kolumbianischen Kartellmitglied wurde Drogenhandel und Geldwäscherei vorgeworfen. Jetzt ist das Urteil bekannt.
Der Angeklagte, ein kolumbianisch-spanischer Doppelbürger, lebt seit 2012 in Basel. Vor dem Strafgericht musste er sich am Montag wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei in zahlreichen Fällen verantworten.
Am Freitag dann die Antwort des Gerichts: Der Angeklagte wird zu unbedingten 10 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht bleibt mit dem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von über 17 Jahren gefordert hatte. Dies, weil dem Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er die Chats geschrieben hat. Neben einer Gefängnisstrafe erhält der Angeklagte 90 Tagessätze à 30 Franken (wegen Geldwäscherei) und 12 Jahre Landesverweis. Dies sei auf den qualifizierten Drogenhandel mit Kokain zurück zu führen. Er bezahlt eine Busse von 300 Franken (wegen Kokainkonsums). Die Verfahrenskosten und die Urteilsgebühr muss der Verurteilte ebenfalls tragen.
Der Angeklagte bestritt stets, jemals Drogen verkauft zu haben. Es gibt aber gewisse Beweismittel die sehr wohl bezeugen, dass er im Kokainhandel tätig war. Die Hauptdurchsuchung in seiner und der Nachbarswohnung, von welcher er ebenfalls die Miete bezahlte, brachten Kokain hervor. In einem Rucksack wurden auch grössere Mengen Kokain und Streckmittel gefunden. Auch diverse Handys wurden beschlagnahmt, was bei Drogenhandel häufiger der Fall ist.
Klare Hinweise auf Kokainhandel
Ausgewertete Handys ergaben klare Hinweise auf Handel mit Kokain. Viele Chats enthielten beispielsweise codierte Sprache, die sehr typisch ist für Drogenhandel. Auch belegen die Chatinhalte mindestens 275 Einzelverkäufe an verschiedene Kunden im Umfang von mindestens einem Gramm à 40 Franken. Die Mengen könnten aber auch deutlich höher ausfallen, so das Gericht. Auch von einem Verkauf nach Amsterdam oder China wird gesprochen, in diesen Fällen ging es wohl um internationalen Kokainhandel im Tonnenbereich. All diese Inhalte entstammen einem iPhone 6, welches in seiner Wohnung gefunden wurde.
Der Angeklagte bestreitet, dass ihm dieses Handy gehört. Es gehöre «Ramiro» und sei defekt. Tatsache ist aber, dass ihm dieses Handy überlassen wurde, da es sich in seiner Wohnung befand. Die brisanten Informationen, die ihm zu entnehmen waren, lassen sich nicht abstreiten.
Kurz vor der Festnahme gab es dann keine Chats mehr, weswegen vermutet wird, dass er es sehr wohl benutzt haben muss. Auch nach der Festnahme gab es keine Chats mehr, weshalb er nicht entlastet werden konnte. Es bleibt aber beim Verdacht, da nicht bewiesen werden konnte, dass er wirklich damit gechattet hat.
Bei der Hausdurchsuchung wurde auch mit Kokain kontaminierte Kleidung beschlagnahmt. Verschiedene grosse Geldüberweisungen stammen ausserdem ziemlich sicher aus Drogenerlösen, da diese Zahlungen anders nicht erklärbar wären.
Die Aussage, er hätte lediglich beim Abpacken geholfen, kam erst bei der Hauptverhandlung auf. Geldüberweisungen über 250’000 Franken nach Kolumbien wurden auch in seinem Namen getätigt.
Angeklagter ging auf viele Fragen nicht ein
Generell hat der Angeklagte viele widersprüchliche Aussagen gemacht. Beispielsweise die Aussagen über die Früchtefirma. Da gab er an, dass die Überweisungen ins Ausland aus diesem Handel resultieren würden. Andererseits gab er auch an, dass die Gelder aus Schwarzarbeit stammten. Die Widersprüche zeigen auf, dass die Geschichte mit den Chats und dem Handel nicht aufgehen.
Er gab auch an, dass er mit der Plantage erst 11 Monate vor der Verhaftung angefangen habe. Also im Mai 2020. Die Chats begannen aber bereits Ende 2019. Weiter auffallend war, dass er oft auf Fragen nicht einging. Er wollte und konnte beispielsweise Personen, mit denen er beim Früchtehandel tätig war, nicht preisgeben.
In einem Kalender waren auch Namen aufgelistet, die sich mit Namen aus den Chats deckten.
Drogenhandel und Geldwäscherei
Insgesamt konnten er in Verbindung mit 4,5 Kilogramm Drogengemisch, davon ein Kilogramm reines Kokain, gebracht werden. Das Gericht sah eine grosse Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gegeben. Der bandenmässige Drogenhandel mit seinem Sohn und Neffen seien erwiesen. Geldüberweisungen ins Ausland auf verschiedene Konten von Drittpersonen seien klar Handlungen der Geldwäscherei, weil diese das Ziel verfolgten, das Geld in den legalen Zahlungsverkehr zu bringen. Die Vorwürfe der mehrfachen Geldwäscherei und des bandenmässigen Drogenhandels seien also klar erfüllt.
Die Strafzumessung begründete das Gericht mit der Tatsache, dass der Angeklagte nicht nur in der Region Drogen verkauft sondern in der Nordwestschweiz und auch in Deutschland. Aus Kleinmengen wurden rasch auch grössere Mengen. Zuerst verkaufte der Angeklagte die Drogen noch selbst. Die Abnehmer kamen später dann aber zur Liegenschaft an der Sandgrubenstrasse und er hielt sich ab dann von der Strasse fern und handelte im Hintergrund.
In den sieben Jahren, in denen er mit den Suchtmitteln handelte, habe er eine grosse Anzahl Personen gefährdet.
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