Embolo wird schuldig gesprochen und bleibt der Urteilsverkündung fern
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Gerichtsfall
Basel-Stadt

Embolo wird schuldig gesprochen und bleibt der Urteilsverkündung fern

22.06.2023 11:04 - update 22.06.2023 13:38
Lea Meister

Lea Meister

Am Mittwoch musste sich Ex-FCB-Profi Breel Embolo vor dem Basler Strafgericht verantworten. Hintergrund war eine Auseinandersetzung im Mai 2018 in der Steinen. Am Donnerstagmorgen wurde das Urteil verkündet.

Embolo und zwei Freunde sollen am frühen Morgen im Mai 2018 in der Steinenvorstadt unterwegs gewesen und dort mit einer Männergruppe aneinandergeraten sein. Laut Anklageschrift habe Embolo den einen Mann verbal bedroht mit Sätzen wie «Ich vernichte euch, wisst ihr nicht, wer ich bin» oder «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn».

Embolos bester Freund soll einem anderen Mann einen Faustschlag verpasst haben. Dieser erlitt einen Nasenbeinbruch. Entsprechend standen Embolo und sein bester Freund gemeinsam vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Geldstrafe für Embolo in Maximalhöhe. Aufgrund seiner Anstellung bei der AS Monaco und diversen Werbeverträgen, dürfe man damit rechnen, dass er einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr verdient.

Details zum Prozess vom Mittwoch kannst du hier nachlesen:

Das Urteil gegen Breel Embolo

Breel Embolo war bei der Urteilsverkündung etwas überraschend nicht anwesend, obwohl die Gerichtspräsidentin die Anwesenden am Mittwoch nochmals explizit darauf hingewiesen hat, dass die Anwesenheit der Beschuldigten obligatorisch sei. Sein Anwalt äusserte sich wie folgt zum Fernbleiben seines Mandanten: Der Spiessroutenlauf der Medien habe gestern schon stattgefunden, das sei nicht nötig.

Persönlichkeitsverletzungen sollen wenn immer möglich auch von Seiten des Gerichts verhindert werden. Deshalb fehle sein Mandant heute. Die Gerichtspräsidentin nimmt dies zur Kenntnis und eröffnet das Urteil: Breel Embolo wird der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3’000 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Zusätzlich muss er für Verfahrenskosten und Parteientschädigungen der Kläger aufkommen. Die Genugtuungsforderung seines Anwalts wird abgewiesen. Bei den 3’000 Franken handelt es sich um die maximal mögliche Geldstrafe. Diese wird in der Schweiz jeweils abhängig von der finanziellen Situation der beschuldigten Person ausgesprochen.

Urteilsbegründung

Ist wirklich das passiert, was die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift geschrieben hat? Diese Frage wirft die Gerichtspräsidentin am Donnerstagmorgen nochmals in den Raum. Zur ganzen Geschichte habe man sehr viel gehört. Unbestritten sei, dass die beiden Angeklagten in die Steinenvorstadt gefahren seien und dort von einer Zeugin angesprochen worden sei, um ein Foto mit ihm zu machen.

Damit sei die Geschichte nicht zu Ende gewesen. Embolo habe sich folglich provoziert gefühlt von einem der anwesenden Männer. Unbestritten sei auch, dass Embolo diesen konfrontieren wollte. Wie es dann weiterging, sei etwas unklar, da verschiedene Aussagen getätigt worden seien. Im Fokus stünden aber Aussagen dazu, dass Embolo als Aggressor aufgetreten sei, im Gegensatz zu «allen anderen». Dies hätten nicht nur die drei Männer bestätigt, sondern auch die weibliche Zeugin.

Embolo habe behauptet, gar nicht gedroht zu haben. In der Einvernahme sei aber schon von verschiedenen Seiten das Gegenteil behauptet worden. In der Hauptverhandlung sei dies nochmals so zur Sprache gekommen. Die Begründung der Gerichtspräsidentin lässt darauf schliessen, dass vor allem die Aussage der weiblichen Zeugin ausschlaggebend gewesen ist für den Entscheid.

«Drohungen mit Schadensandrohungen Dritter sind sozial sicher nicht üblich», sagt Gerichtspräsidentin Katharina Giovannone. Dem Argument der Verteidigung, die Drohung sei nur abstrakt zu verstehen gewesen, widerspricht Giovannone. Dass man nicht wisse, wann und ob es zu einer Gewaltausübung komme, mache die Drohung nicht harmloser, im Gegenteil.

Auch hier sei ein wichtiges Indiz für die bestehende Bedrohung, dass die Frauengruppe sich entfernt und eine der Anwesenden sogar in Tränen ausgebrochen sei. Den Geschädigten hätte es nichts gebracht, sich zu entfernen, da die Bedrohung bestehen geblieben wäre. Giovannone sieht es als die adäquatere Möglichkeit, zu versuchen, Breel Embolo vor Ort zu beruhigen. Dass Embolo die Geschädigten habe einschüchtern wollen, daran bestehe kein Zweifel. Ungut sei, dass Embolo den Streit selber provoziert habe, seine gesellschaftliche Stellung genutzt habe, um einzuschüchtern und signalisiert habe, sich die eigenen Hände nicht schmutzig machen zu wollen.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer kommt es zu einer Reduktion der Strafe um 40 Prozent.

Das Urteil gegen Embolos Freund

Auch Embolos Begleiter und bester Freund wird schuldig gesprochen und zwar in allen Anklagepunkten. Er erhält eine 10-monatige Haftstrafe, die bedingt ausgesprochen wird.

Objektiv bewiesen sei der Nasenbeinbruch des Geschädigten, so Giovannone. Der Beschuldigte habe betont, den Geschädigten nicht absichtlich geschlagen zu haben. Dieser habe ihn provoziert und als «kleinen Knirps» bezeichnet. Wenn es um den Bewegungsablauf geht, der passiert sein soll, wurden unterschiedliche Aussagen getätigt – von rudernden Armen, über Schupfen bis hin zum Faustschlag.

Die Aussagen Embolos und seines Freundes seien sehr unterschiedlich. Die Aussage des Angeklagten werde also durch niemanden bestätigt, nicht einmal durch Breel Embolo. «Ich habe keinen Zweifel, dass die Nase gebrochen war, weil der Geschädigte einen Schlag ins Gesicht von Ihnen bekommen hat», sagt Giovannone dem Angeklagten. Der Tatbestand einer einfachen Körperverletzung sei ohne Weiteres erfüllt.

Bei der Verletzung handle es sich doch um eine eher schwerwiegendere Verletzung, wenn man schaue, was alles als einfache Körperverletzung gelte, so Giovannone. Ausserdem habe er auf das Opfer eingewirkt, um die Rücknahme der Anzeige zu erwirken, das habe sicher auch nicht für ihn gesprochen. Indem er behauptet habe, die Geschädigten seien nur auf Embolos Geld aus gewesen, habe er sie auch noch schlechtgemacht. Bei einem Strafmass von zehn Monaten sei eine Geldstrafe nicht mehr möglich, weshalb eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde. Da es seine erste Freiheitsstrafe ist, wird diese bedingt ausgesprochen. Giovannone geht davon aus, dass dies genug abschreckend sein sollte.

Der Angeklagte sei schon vorbestraft, was ihm auch nicht entgegenkommt, wenn es um die über 100 Gramm Marihuana geht, die zu einem anderen Zeitpunkt bei ihm gefunden worden waren. Es habe eine klare Verkaufsabsicht bestanden. Dabei handelt es sich um den zweiten Anklagepunkt, einem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu guter Letzt habe er sich am 1. Januar 2019 ganz bewusst einer Polizeikontrolle entzogen, hier kommt es zu einem Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung.

Für die beiden oben erwähnten Anklagepunkte erhält der Beschuldigte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Franken. Die Geldstrafe wird unbedingt ausgesprochen, da es nicht die erste ist und er sich bisher nicht davon habe abschrecken lassen.

Genugtuung für die Geschädigten

Die Forderung in Bezug auf Breel Embolo wird abgewiesen, er wird also keine Genugtuungszahlung leisten müssen. Da sein bester Freund dem Geschädigten aber eine erhebliche Verletzung zugefügt habe, erscheint dem Gericht eine Genugtuung über 3’000 Franken angemessen.

Embolos Rechtsvertreter kündigt zum Schluss an, in Berufung zu gehen.

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Kommentare

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22.06.2023 20:36

Sprissli

Eigentlich sollte jetzt Dringends von der Richterin nochmals eingegriffen werden,und diesem überheblichen,arroganten Embolo denn Tarif durch geben,das man sich als möchte gern Star nicht alles erlauben darf,übrigens spöstestens jetzt kommt sein Charakter vom Geburts Land seiner Eltern zu Vorschein respektlos-100!hoffe auch das dieses Mal der Fussball Verban durch greift,ansonsten!hoffe wirklich die Justiz macht sich nicht lächerlich!

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