
Entschädigungen statt Weiterbeschäftigung: Regierungsrat passt Personalgesetz an
Baseljetzt
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will das Personalgesetz modernisieren und die Arbeitsbedingungen klarer und praxisnaher gestalten. Im Fokus stehen Änderungen bei Kündigungen und Kaderstellen.
Bisher mussten Mitarbeitende bei unrechtmässigen Kündigungen weiterbeschäftigt werden. Diese Pflicht soll künftig durch einen Anspruch auf Entschädigung ersetzt werden. Der Regierungsrat hat am Mittwochmorgen ein entsprechendes Lohnmassnahmenpaket präsentiert: Wenn ein Rekurs gegen die Kündigung erfolgreich ist, erhalten die Betroffenen eine Entschädigung von bis zu einem Jahreslohn. Damit entfällt auch die bisherige aufschiebende Wirkung von Rekursen, die ein Arbeitsverhältnis oft monatelang verlängerte, ohne dass der Lohn zurückgefordert werden konnte.
Neuer Kündigungsgrund für Kaderkräfte
Zudem soll für Führungskräfte ab Lohnklasse 21 ein neuer Kündigungsgrund eingeführt werden: der «Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten». Diese Regelung betrifft rund 100 Mitarbeitende in zentralen Leitungspositionen. Als Ausgleich erhalten sie eine Abfindung von mindestens einem halben bis zu einem Jahreslohn. Dadurch kann eine Trennung in Fällen, in denen die Zusammenarbeit gestört ist, zeitnah und fair erfolgen.
Mit diesen Anpassungen will der Regierungsrat sowohl die Arbeitgeberflexibilität erhöhen als auch für die Mitarbeitenden gerechte Lösungen bei Kündigungen schaffen. Die Vorlage wurde bereits verabschiedet und wird nun dem Grossen Rat zur Entscheidung vorgelegt. (shs)
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