
Er wollte dem Opfer das E-Bike stehlen und stach zu
Jessica Schön
Zum Auftakt der Herbstmesse 2022 soll ein junger Mann seinem Opfer mit einer zerbrochenen Smirnoff-Flasche in den Hals gestochen haben. Am Dienstag wurde das Urteil im Basler Strafgericht verkündet.
6 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe – so lautet das Strafmass für den jungen Algerier. Ausserdem wurde er zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt. Der Mann, der zwischen dem 19. Oktober 2022 und dem 18. Dezember 2022 eine Reihe von Straftaten begangen hatte, wurde beinahe in sämtlichen Punkten schuldig gesprochen und muss die Schweiz nach seiner Haftstrafe für mindestens zehn Jahre verlassen.
Prozessbeginn war bereits am Montag. Am schwersten wog der Vorwurf des Versuchs der vorsätzlichen Tötung, die sich am 29. Oktober 2022 ereignete: Der Beschuldigte hatte seinem Opfer mit einem abgebrochenen Flaschenhals einer Smirnoff-Flasche eine zwei Zentimeter tiefe Stichverletzung am Hals zugefügt, als dieses sich weigerte, dem Beschuldigten sein E-Bike auszuhändigen.
«Allfälligen Tod in Kauf genommen»
In rechtlicher Hinsicht sei entscheidend, dass am Hals wesentliche Blutgefässe verlaufen, so Richter Roland Strauss. Die Wunde sei mit zwei Zentimetern zudem doch recht tief gewesen. Der Beschuldigte habe sich mit dem Opfer in einer tätlichen Auseinandersetzen befunden, in der das Opfer immer wieder versuchte, den Angriff abzuwehren und sich zu schützen.
Unter diesen Umständen sei es für den Beschuldigten nicht kontrollierbar gewesen, wo er das Opfer mit dem Flaschenhals trifft und, wie tief er mit dem Flaschenhals in den Hals eindringt. «Sein Verhalten kann nur dahingehend interpretiert werden, dass er einen allfälligen Tod in Kauf genommen hätte», so Strauss.
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seppertonni
Wie wärs mit abschieben?
Sprissli
Je was sind das nur für Urteile,erst nach 6Jahren,und das auf unsere Kosten!Super Dankeschön Basel-Stadt Gerichte👏wieso nicht sofort,oh sorry der Arme muss mit Samthandschuhen angefasst werden!Nochmals ♥️lichen Dank!
PRodriguez
Ihnen ist aber schon klar, dass das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von den Richtern befolgt werden muss? Die können nicht urteilen wie sie grad lustig sind. Das hat nichts mit Basel-Stadt zu tun.
Sprissli
Doch Basel-Stadt Kuschel Gerichte!naja jetzt darf er ja noch Minimum 6Jahre hier bleiben,und dann kommt das Bundesgericht und hebt das Urteil auf mit Landesverweis,da der Arme nicht ausgeschafft werden darf 😆😆
PRodriguez
Also ist das Bundesgericht “softer” als die Gerichte in Basel-Stadt?
Ja was denn jetzt? Ist Basel eigenartig kuschelig oder vielleicht eben doch die Gesetzgebung der Schweiz, die nunmal auch in Basel anwendung findet?