Mann soll Opfer mit Smirnoff-Flasche in den Hals gestochen haben
©Bild: Keystone
Strafgericht
Basel-Stadt

Mann soll Opfer mit Smirnoff-Flasche in den Hals gestochen haben

16.10.2023 13:22 - update 17.10.2023 10:12
Jessica Schön

Jessica Schön

Die Strafbestandsliste ist lang, ins Auge fällt aber vor allem der Versuch der vorsätzlichen Tötung: Diesem und vielen anderen Delikten musste sich ein junger Algerier am Montag vor Gericht stellen.

Am 16. Oktober 2022 reiste er in die Schweiz ein, keine Woche später soll er bereits straffällig geworden sein: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhebt gegen den jungen Asylbewerber, dessen Alter den Schweizer Behörden Rätsel aufgibt, erhebliche Vorwürfe.

Insgesamt 15 Identitäten habe der Mann genutzt. Der Prozess, der am Montag eröffnet wird, behandelt eine lange Liste von Delikten, die der Beschuldigte im Zeitraum zwischen seiner Einreise bis zum 18. Dezember des letzten Jahres begangen haben soll. Darunter befindet sich auch der Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung.

Mann stach mit Flasche auf Hals ein

Das Verbrechen soll sich am 29. Oktober 2022, zum Auftakt der Basler Herbstmesse, im Kleinbasel abgespielt haben. Am frühen Morgen sei der Beschuldigte im «Klingeli» auf einen stark alkoholisierten Mann getroffen, der sich übergab. Unter dem Vorwand der Hilfestellung habe sich der Beschuldigte dem Mann angenähert und dabei das auf der Bank liegende Handy entwendet.

Der Streit, der daraufhin zwischen den beiden Männern ausbrach, eskalierte, als der Alkoholisierte beabsichtigte, mit dem E-Bike wegzufahren: Beim Versuch, den Beschuldigten beim Passieren zur Seite zu drücken, sei dieser vollends ausgerastet. So habe der Beschuldigte mit einer Smirnoff Glasflasche nach dem Kopf des Mannes geschlagen, wobei dieser den Angriff mit einer Hand abwehrte und zunächst eine Fraktur am kleinen Finger erlitt.

Anschliessend sei der Beschuldigte zu einem erneuten Angriff übergegangen, jedoch nicht, ohne die Glasflasche gegen den Brunnenrand zu schlagen. Dabei habe er dem Mann den abgebrochenen Flaschenhals zwei Centimeter tief in den Hals gestochen. Durch die Schreie angelockt kamen dem Mann Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes sowie mehrere Sexarbeiterinnen zur Hilfe, der Beschuldigte aber flüchtete.

Mehrere Vorstrafen

Zwar habe sich das Opfer nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befunden, dennoch hätte ein Stich in eine grössere Halsvene zu einer tödlichen Luftembolie führen können. Der Beschuldigte sitzt seit dem 2. Mai 2023 in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, wurde der Beschuldigte am 2. Dezember des vergangenen Jahres durch die Baselstädtische Jugendanwaltschaft bereits wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachem Hausfriedensbruch, Besitz von Kokain zum Eigenkonsum und weiteren Delikten zu einem bedingt vollziehbaren Freiheitsentzug von 75 Tagen, bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt.

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

16.10.2023 11:42

Sunneblueme

Bei diesen Delikten eine Probezeit? D.h. auf Bewährung? Strafe nicht angetreten?

1 0

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.