35-Jähriger wandert nach Vergewaltigung im Veloparking für 6,5 Jahre ins Gefängnis
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Strafgericht
Basel-Stadt

35-Jähriger wandert nach Vergewaltigung im Veloparking für 6,5 Jahre ins Gefängnis

31.08.2023 10:09 - update 31.08.2023 14:00
Lea Meister

Lea Meister

DNA-Proben, ein Portemonnaie, Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belasteten den 35-jährigen Angeklagten schwer. Am Donnerstag wurde er vom Strafgericht schuldig gesprochen. Er wandert für 6,5 Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte wird der mehrfachen Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, der Nötigung, der sexuellen Belästigung und der Misshandlung schuldig gesprochen. Der 35-Jährige wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren, 6 Monaten und 10 Tagen verurteilt und erhält einen darauffolgenden Landesverweis für 12 Jahre, der auch für den gesamten Schengen-Raum gilt.

Ausserdem wurde der 35-Jährige wegen Missachtung der Eingrenzung schuldig gesprochen. Zwölf Tage vor der Vergewaltigung im Veloparking erhielt er nämlich bereits unter anderem wegen sexueller Belästigung einen Strafbefehl sowie eine Verfügung, den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten zu dürfen. Zu jener Zeit war er im Bundesasylzentrum Allschwil untergebracht. Ende 2022 war er in die Schweiz eingereist, um Asyl zu beantragen.

«Das war keine Hexerei», sagte Gerichtspräsident Hofer zum Angeklagten, «das waren Sie». Der Angeklagte hatte seine Taten stets mit «Witchcraft», also Hexerei begründet.

Die Taten seien zutiefst erschreckend, so Hofer. Der Verurteilte habe die Situation des Opfers masslos ausgenutzt und sich völlig unbeeindruckt von der Öffentlichkeit geholt, was er wollte. Das Opfer habe er zum reinen Verbrauchsobjekt degradiert und den Tatort mit einer verstörenden Ruhe verlassen. Die Verachtung der Integrität der Frauen habe bei ihm System.

Sicherheitsgefühl der Frau zerstört

«Sie haben der Frau den Rest an Vertrauen genommen, den sie noch hatte. Sie haben ihr Sicherheitsgefühl zerstört, vermutlich für den Rest des Lebens», sagte Hofer in der Urteilsbegründung. Beim Gericht habe er angegeben, den Frieden hier in der Schweiz zu schätzen, gleichzeitig habe er hier aber nichts anderes getan, als Frauen das Gefühl der Sicherheit zu nehmen.

Für das Gericht sei klar, dass sowohl vaginaler, wie auch analer Verkehr stattgefunden habe. Die DNA-Spuren hätten ein klares Bild abgegeben. Direkt am Tatort wurde ausserdem sein Portemonnaie mit einem Papierzettel gefunden, der seinen Fingerabdruck enthielt. Auch verschiedene Videoaufnahmen trugen zur klaren Identifizierung des Täters bei.

Klare Beweislage

Der Verurteilte wurde beschuldigt, im Februar 2023 im Veloparking beim Bahnhof SBB eine Frau vergewaltigt zu haben. Auf einem Videozusammenschnitt, der vor Gericht gezeigt wurde, ist erkennbar, wie ein Mann die alkoholisierte Frau in die Toilette des Parkings zerrt. «Er behandelte das Opfer wie ein rechtloses Objekt», sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer. Sie stützte sich dabei auf DNA-Proben im Intimbereich des Opfers sowie auf die besagten Videoaufzeichnungen.

Die Opfervertreterin hatte derweil eine Genugtuung von 30’000 Franken gefordert. Ihre Mandantin leide seit diesem Tag im Februar an Depressionen. «Sie wird nie wieder die gleiche Person sein, die sie vor der Vergewaltigung war», sagte die Anwältin. Das Vertrauen, sich am helllichten Tag im öffentlichen Raum zu bewegen, sei ihr genommen worden. Der Verurteilte muss ihr eine Genugtuung von 15’000 Franken entrichten.

Mittellosigkeit der Täter

Der Betrag, der entrichtet werden muss, ist abermals deutlich tiefer als die Forderung der Privatklägerin. Dies war schon im Vergewaltigungsfall Landskronstrasse der Fall, als dem Opfer 15’000 Franken anstatt der geforderten 25’000 Franken zugesprochen wurden. Opfervertreterinnen kritisieren immer wieder, dass sich Gerichte bei der Bemessung des Betrags nicht auf alte Urteile stützen sollen und dem Opfer ein höherer Stellenwert beigemessen werden sollte. Die definierte Genugtuungssumme ist grundsätzlich schon bis zu 40 Prozent tiefer, wenn der Staat aufgrund der Mittellosigkeit der Täter für die Entrichtung aufkommen muss.

Der 35-Jährige wurde Anfang Februar aus dem Kanton Basel-Stadt verwiesen, um genau solche Delikte zu verhindern. Nur drei Tage nach der brutalen Vergewaltigung vom 15. Februar beging der Verurteilte ein weiteres Delikt, als er in Allschwil eine Frau massiv grenzüberschreitend belästigte. Auch in diesen Anklagepunkten der Nötigung und sexuellen Belästigung wurde er schuldig gesprochen und muss eine Busse von 1’000 Franken entrichten.

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Kommentare

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31.08.2023 11:23

PJPM

Einige Dinge stossen sauer auf: Ein Haftplatz in der Schweiz kostet rund 400.- pro Tag. In 6J 6M 10Tg = 2380 Tage à 400.- macht 952’000 Fr. zu Lasten des Steuerzahlers. Da kotzt man als Steuerzahler schon einmal. Gleichzeitig kürzt man eine Genugtuungsforderung für das Opfer generell um 40%, weil der Staat zahlen muss infolge Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten. Würg zum Zweiten. Der Verteidiger, der, der gesagt hat, er sei freizusprechen, weil die DNA auch von einem Halbbruder stammen könnte, bekommt sein Honorar von…. na? Genau: aus der Staatskasse, reduziert um 40%? Denkste. Reduzierter Tarif ja, aber nicht um 40%. Der Magen dreht und dreht…
Ein unglaublicher Hammer ist auch die Wegweisung aus Basel-Stadt, ‘Zitat’ Der 35-Jährige wurde Anfang Februar aus dem Kanton Basel-Stadt verwiesen, um genau solche Delikte zu verhindern. ‘Zitatende’. Ah, in Basel soll ich nicht, na dann vergewaltige ich halt in Allschwil….. ab jetzt würge ich nur noch Galle. So. Irgendwann wird er also entlassen und soll für 12 Jahre des Landes verwiesen werden. Keine Ahnung, woher der Verurtrilte stammt, aber wenn dort Dürre, Krieg oder sonstwas herrscht, findet sich garantiert wieder ein Anwalt, der zu Lasten des Staates die Ausweisung verhindert, Menschenrechte, verstehste? Der Magen ist leer.
Ach ja: Wo waren die Demonstranten, die gegen sexualisierte Gewalt demonstrieren? So wie bei Lindemann… ah sooo, das gibt keine Klicks… klar.

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31.08.2023 08:37

Sprissli

Super 6.5Jahre ins fünf Stern Hotel auf unsere Kosten 👏👏und erst danach ausschaffen,was haben wir in der Schweiz nur für Kuschel Gerichte,respektiert besonders in Basel-Stadt!!

11 0
31.08.2023 10:58

Susle

Es ist nicht zu fassen wie in der Schweiz “nett” mit Kriminellen umgegangen wird, dies erst noch auf unsere Kosten!

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