
Fahndung auf eigene Faust – ein heikles Unterfangen
Leonie Fricker
In den sozialen Medien fahnden Privatpersonen mit Aufnahmen ihrer Überwachungskameras selbst nach Dieben oder Einbrechern. Die Polizei rät dringend von diesem Vorgehen ab, da man sich selbst haftbar machen kann.
Wer Aufnahmen von Überwachungskameras nutzt, um etwa dreiste «Pägglidiebe» oder ähnliche Delikte zu entlarven, bewegt sich auf heiklem Terrain. Immer wieder teilen Privatpersonen solche Aufnahmen von Tätern oder mutmasslichen Einbrechern in sozialen Netzwerken – offenbar ohne sich der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Dies zeigen folgende Beispiele aus Allschwil, Birsfelden oder Büren.
Rechtliche Fallstricke bei «Beweisfotos»
Die Nutzung sozialer Medien für private «Fahndungen» könne durch das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erklärt werden, wie Patrick Blatter, Polizeisprecher des Kantons Basel-Landschaft, erläutert. «Man wird heute häufiger mit Meldungen, zum Beispiel über Einbrüche, konfrontiert und will sich entsprechend schützen.»
Doch das Veröffentlichen von Bildern unbekannter Personen im Internet sei der falsche Weg. Die Baselbieter Polizei warnt eindringlich davor, Überwachungsbilder zu teilen. Denn dies stellt eine klare Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen dar. «Gegen die Veröffentlichung kann zivilrechtlich vorgegangen werden», erklärt Blatter. Wer solche Aufnahmen verbreitet, kann haftbar gemacht werden.
Es besteht Verwechslungsgefahr
Neben der Verletzung der Persönlichkeitsrechte warnt die Polizei auch vor der Gefahr, dass unschuldige Personen mit den Tätern verwechselt werden könnten. Im schlimmsten Fall könne dies zu falschen Anschuldigungen führen. Zudem könnte die öffentliche Verbreitung der Aufnahmen die Ermittlungen behindern, vor allem wenn der Täter durch die Veröffentlichung gewarnt wird und etwa sein Aussehen oder seine Kleidung ändert.
Wenn die eigene Überwachungskamera eine verdächtige Person aufzeichnet, sollte der nächste Schritt klar sein: Umgehend die Polizei informieren. «So oder so sollte bei verdächtigen Feststellungen umgehend die Polizei verständigt werden», so der dringende Rat von Blatter.
Vorsicht bei der Installation von Kameras
Auch bei der Installation von Überwachungskameras gilt es, datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Kameras dürfen lediglich im eigenen Wohnbereich – also im Haus, in der Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück – installiert werden. Auf öffentlichem Grund ist die Installation von Überwachungskameras hingegen verboten. Ob solche Kameras tatsächlich Diebe oder Einbrecher abschrecken, bleibt laut Polizei fraglich. Eines steht jedoch fest: Sie sind kein Ersatz für sichere Fenster oder Türen.
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gute cams und leichte öffentlichkeit via social media verleiten dazu. das zeigt, wie wichtig es ist, hier aufzuklären.