Frau zieht Klage gegen Rapper Jay-Z und Sean Combs zurück
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Frau zieht Klage gegen Rapper Jay-Z und Sean Combs zurück

15.02.2025 11:09 - update 15.02.2025 12:18

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Eine Frau, die den US-Rappern Sean «Diddy» Combs und Jay-Z sexuelle Übergriffe vorgeworfen hat, lässt ihre Zivilklage gegen beide Musiker fallen.

Der Anwalt der Klägerin, Tony Buzbee, zog die im vergangenen Jahr vor Gericht in New York eingebrachte Klage am Freitag zurück. Ein Grund dafür wurde nicht genannt.

Die anonyme Klägerin hatte im Oktober behauptet, im Jahr 2000 als 13-Jährige auf einer Party unter Drogen gesetzt und von Combs vergewaltigt worden zu sein. Diese Klage war dann im Dezember neu eingereicht worden, auch mit Jay-Z als Beschuldigtem.

Jay-Z und Combs sehen sich bestätigt

Jay-Z, der bürgerlich Shawn Carter heisst und seit 2008 mit Sängerin Beyoncé verheiratet ist, sprach am Freitag von einem Sieg, dass die «unbegründeten, erfundenen und haarsträubenden Vorwürfe» nun fallen gelassen wurden. Diese Behauptungen seien für seine Familie traumatisch gewesen, schrieb der dreifache Vater in einer Mitteilung.

Die Anwälte von Combs sprachen von einer «weiteren Bestätigung, dass diese Klagen auf Lügen, nicht Fakten» basierten. Der Anwaltskanzlei von Buzbee in Houston im US-Bundesstaat Texas warfen sie vor, mit diesen vielen Klagen Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu wollen. Keiner dieser Vorwürfe werde vor Gericht Bestand haben, macht Combs’ Team geltend. Der Rapper habe nie sexuelle Gewalt angewendet – «gegen Männer oder Frauen, Erwachsene oder Minderjährige», hiess es in dem Statement.

Prozess gegen Combs im Mai

Buzbee hatte im Oktober mitgeteilt, 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper Sean Combs zu vertreten. Die Kanzlei hat seitdem Dutzende Zivilklagen von Männern und Frauen wegen sexueller Übergriffe eingereicht.

Combs sitzt seit September in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Der Prozessbeginn ist vorläufig auf Mai festgesetzt. (sda/daf)

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