
Freiburger Fotograf rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt
Baseljetzt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Freiburger Hobby-Fotografen wegen sexuellen Missbrauchs seiner Models bestätigt. Es befand ihn der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung für schuldig. Die Freiheitsstrafe beträgt sechs Jahre.
Auf Anweisung des Bundesgerichts in einem ersten Urteil in diesem Fall vom August 2023 hat das Freiburger Kantonsgericht geprüft, ob der Fotograf psychischen Druck auf seine Models ausgeübt hatte. Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers bejahte es dies, und das höchste Schweizer Gericht folgt der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor geht.
Zudem weist das Bundesgericht die vom Verurteilten geltend gemachte Verletzung der Unschuldsvermutung zurück. Das kantonale Gericht habe in jedem einzelnen Fall den Kontext und den Ablauf geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass der Betroffene bewusst und willentlich psychischen Druck ausgeübt habe.
Hohe erstinstanzliche Strafe
Im Januar 2021 war der Beschwerdeführer in erster Instanz zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, obwohl der Staatsanwalt nur sechs Jahre gefordert hatte. Das Gericht des Saanebezirks hatte ihn der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung für schuldig befunden. Die Opfer waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 17 und 34 Jahre alt.
Bei der Berufungsverhandlung im April 2022 kam es zu einer überraschenden Wendung: Das Kantonsgericht liess nur den ersten Vorwurf gelten und reduzierte die Strafe auf 30 Monate, davon 15 Monate unbedingt. Aufgrund der Fotos von den Sitzungen und der Videos, die ohne das Wissen der Modelle aufgenommen worden waren, kam das Gericht zum Schluss, dass die Opfer in diese Aufnahmen eingewilligt hatten. (sda/mik)
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