Freisprüche für schuldunfähigen Todesschützen von Lampenberg
©Bild: Keystone
Strafgericht
Bezirk Arlesheim

Freisprüche für schuldunfähigen Todesschützen von Lampenberg

09.08.2024 14:26 - update 09.08.2024 17:02

Baseljetzt

Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag in Muttenz einen 25-jährigen Mann wegen Schuldunfähigkeit von der Mordanklage freigesprochen und psychiatrische Massnahmen verordnet. Er tötete 2021 in einem psychotischen Wahn seinen Vater.

Damals schoss er mit einer Pistole im Einfamilienhaus der Familie zweimal auf den Kopf des Vaters. Er bedrohte zudem die Mutter und Schwester mit Waffen. All das hatte der Beschuldigte im Prozess auch eingestanden.

Der Gerichtspräsident kam zum Schluss, dass die Tatbestände der vorsätzlichen Tötung, der Gefährdung des Lebens und Nötigung erfüllt seien. Da aber die Schuldfähigkeit bei der Begehung dieser Taten aufgehoben war, habe sich das Gericht für Freisprüche entschieden, wie dies die Staatsanwältin und der Verteidiger gefordert hatten.

Tatbestand des Mordes für Gericht nicht erfüllt

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht das Gericht hingegen den Tatbestand des Mordes nicht als erfüllt an. Der Sohn habe sich in seiner akuten Psychose vom Vater bedroht gefühlt, als er zum ersten Mal auf ihn schoss, sagte der Richter.

Beim zweiten Kopfschuss auf den Schwerverletzten habe es sich um eine «Exekution» gehandelt. Allerdings habe der Sohn geglaubt, den Vater von den Schmerzen erlösen zu müssen. «In dubio pro reo» könnte daher dem Täter mit seinen Wahnvorstellungen keine «aussergewöhnlich krasse Missachtung von fremden Leben zur Durchsetzung eigener Ansprüche», wie es für eine Klassifizierung als Mord ausschlaggebend ist, angelastet werden.

Geldstrafe wegen früheren kleineren Delikten

Verurteilt wurde der junge Mann einzig wegen Nebendelikten. Er muss wegen Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, die er noch in schuldfähigem Zustand beging, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 900 Franken bezahlen. Entsprechend muss er auch nur diesen Teil der Verfahrenskosten tragen, nämlich 3000 Franken.

Der Beschuldigte konsumierte regelmässig Cannabis und hatte bei sich zuhause eine Waffensammlung, wobei er Auflagen wie die entsprechende Bewilligung oder Meldepflicht teilweise nicht erfüllte. Sämtliche beschlagnahmten Waffen des Verurteilten werden eingezogen.

Akutes wahnhaftes Syndrom

Das forensische Gutachten hielt fest, dass sich beim jungen Mann wenige Tage vor der Tat ein akutes wahnhaftes Syndrom mit einer veränderten Realitätswahrnehmung breit machte, die er selbst gar nicht bemerkte. Vorher sei er nicht gewalttätig aufgefallen, hielt die Verfasserin des Gutachtens beim Prozess fest.

In seiner Psychose glaubte er, der Vater habe ihm das Essen vergiftet. Zudem fantasierte er vor der Schussabgabe einen sexuellen Missbrauch durch den Grossvater herbei und glaubte, der Vater sei ein Mitwisser in einem Komplott gegen ihn.

Der Sohn befindet sich zurzeit in psychiatrischer Behandlung und befindet sich gemäss Aussagen seiner Pflegerin auf gutem Weg. «Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihren Weg finden werden – auch wenn Ihr Leben nie mehr so sein wird wie vor der Tötung», sagte der Gerichtspräsident zum 25-Jährigen. (sda/mei)

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09.08.2024 14:39

BaselJetzt64

bei Verstoss geggen Waffen – und Betäubungsmittelgesetz war er schuldfähig, bei Bedrohung der eig. Schwester und Mutter und anschl. 2 gezielten Kopfschüssen nicht mehr. Was hat dieser erst 25 Jährige eingeworfen oder war der Richter auf Drogen 🤔 Stimmt einem schon nachdenklich, solch Urteile. Eine Verarscherei und Blauäugikeit auf höchstem Niveau

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09.08.2024 14:19

Eliora

Ich hoffe sie lassen diesen Typen nicht auch nach 10 Jahren draussen ‘unbeaufsichtigt’ herumlaufen. Damit er die restlichen Familienmitglieder ermorden kann! Wieviele Menschen müssen noch sterben, weil sogenannte Gutachter/innen gemeingefährlichen Mördern den Freischein geben?

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