Für die Abstimmungen vom Juni sind 10 Millionen Franken budgetiert
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Politik
Schweiz

Für die Abstimmungen vom Juni sind 10 Millionen Franken budgetiert

10.05.2024 09:55 - update 10.05.2024 12:05

Baseljetzt

Für die vier eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni haben politische Akteure insgesamt 10,15 Millionen Franken budgetiert. Der grösste Teil davon wird für die Änderung des Stromgesetzes verwendet.

Dies geht aus den neuesten geschätzten Zahlen hervor, welche die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am Freitag, einen Monat vor dem Urnengang, veröffentlicht hat. Für das Stromgesetz sind 5,4 Millionen Franken budgetiert. Allerdings ist das Verhältnis nicht ausgewogen: Den Befürworterinnen und Befürwortern stehen 4,1 Millionen zur Verfügung, der Gegnerschaft 1,3 Millionen.

Weniger Geld fliesst in die Kampagnen für und gegen die Kostenbremse-Initiative und die Prämien-Entlastungs-Initiative. 2,8 Millionen Franken sind es für die erste, 1,8 Millionen für die zweite.

Von allen Kampagnen zu allen vier Vorlagen hat das überparteiliche Komitee «2x Nein zu den Gesundheitsinitiativen» das höchste Budget: 2,06 Millionen Franken. Knapp dahinter liegt die Befürworterkampagne «Allianz für eine sichere Stromversorgung» mit 2,02 Millionen Franken.

Hohe Beträge für Stromgesetz

Die grösste an die EFK gemeldete Einzelspende stammt vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Er lässt sich den Kampf gegen die zwei Gesundheitsvorlagen 2 Millionen Franken kosten. Zum Vergleich: Die Ärztevereinigung FMH setzt 0,5 Millionen gegen die Kostenbremse-Initiative ein.

Weitere grössere Beträge setzen die Unterstützerinnen und Unterstützer des Stromversorgungsgesetzes ein. Die Umweltorganisation WWF spendet 0,36 Millionen Franken, die drei Stromkonzerne Axpo, Alpiq, BKW und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE je 0,25 Millionen. Die Energie-Stiftung setzt 0,97 Millionen ein. Gegen die Vorlage kämpfen die SVP mit 0,5 Millionen Franken und die Fondation Franz Weber mit 0,4 Millionen.

Wer für eine Kampagne zu einer eidgenössischen Abstimmung über 50’000 Franken spendet, muss die Finanzierung offenlegen. Dies betrifft Personen ebenso wie politische Organisationen. (sda/jes)

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