«Einfach nur widerwärtig»: Ex-Hells-Angel muss für über 12 Jahre ins Gefängnis
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Strafgericht
Basel-Stadt

«Einfach nur widerwärtig»: Ex-Hells-Angel muss für über 12 Jahre ins Gefängnis

30.05.2024 14:04 - update 31.05.2024 08:25
Lea Meister

Lea Meister

Ein 36-jähriger Hells Angel musste sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Liste der Vorwürfe gegen ihn ist lang und reicht von Geldwäscherei über Vergewaltigung bis hin zu sexuellen Handlungen mit Kindern. Am Donnerstag folgte das Urteil.

Es ist ein Monster-Prozess, der am Donnerstag zu Ende geht. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht mussten sich mit Aktenbergen und einer gefühlt endlosen Liste an Vorwürfen auseinandersetzen.

Mit der Urteilsverkündung hatte das Warten ein Ende. Der 36-jährige Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Strafe für die Verurteilungen rund um die sexuellen Handlungen mit Kindern beträgt zusammengerechnet sechs Jahre und vier Monate.

Hinzu kommen sechs Jahre für die weiteren Anklagepunkte, in welchen es zu einer Verurteilung kam, also: Anstiftung zur Urkundenfälschung, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, banden- und gewerbsmässige Geldwäscherei, mehrfache Bestechung, banden- und gewerbsmässige Verbrechen und der Verstoss gegen das Waffengesetz.

Landesverweis und Berufsverbot

Die Tatsache, dass der 36-jährige Ex-Hells-Angel keine Zugeständnisse gemacht hat, brachte ihm nochmals zusätzliche acht Monate ein. Diese wurden wiederum um zwei Monate reduziert, weil es laut der Beurteilung des Gerichts zu einer «medialen Vorverurteilung» gekommen sei.

Zusammengerechnet ergibt dies eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten. Die Untersuchungshaft seit dem 15. Juni 2021 wird ihm angerechnet. Der Angeklagte wird zudem für 14 Jahre des Landes verwiesen und darf 10 Jahre lang keinen Beruf ausüben, in welchem er in Kontakt mit Minderjährigen kommt

«Widerwärtig»

«Sie wollen grundsätzlich mehr sein, als ist», so Gerichtspräsident Hofer zum 36-Jährigen. Er bezeichnete ihn am Donnerstag zudem als «Gefahr für die öffentliche Sicherheit», womit er unter anderem auch den Landesverweis begründete. Die psychische Druckausübung und den damit verbundenen Missbrauch des damals 14-jährigen Mädchens bezeichnete Hofer zudem als «widerwärtig».

Der bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmte Bargeldbetrag von über 330’000 Franken fliesst in Form einer Ersatzforderung an den Staat. 12’000 Franken davon werden in Form einer Genugtuungszahlung an die Geschädigte, die mit damals 14 Jahren die Sexualdelikte über sich ergehen lassen musste, ausbezahlt. Dem 36-Jährigen werden zudem insgesamt über 100’000 Franken für Verfahrenskosten und eine Urteilsgebühr in Rechnung gestellt.

Ein Teil der Luxusuhren, die ebenfalls bei der Durchsuchung beschlagnahmt worden waren, geht zurück an ihre Besitzer, namentlich an Murat Yakin, dessen Anwalt diese am ersten Prozesstag zurückforderte, und an Breel Embolo. Die goldene Rolex mit dem grünen Zifferblatt geht zurück an Breel Embolo, Yakin kann aber innert 30 Tagen zivilrechtlich Anspruch auf sie erheben, sollte sie denn ihm gehören, er soll sie Breel Embolo nämlich abgekauft haben. Ein winzig kleiner, und eigentlich unwichtiger Punkt in diesem Prozess, der unklar bleibt.

Der Verteidiger des 36-jährigen Beschuldigten, Yves Waldmann, meldete direkt nach der Urteilsverkündung an, dass er in Berufung gehen werde. Der Beschuldigte wird derweil aufgrund von Flucht- und Fortsetzungsgefahr vorläufig für sechs Monate in Sicherheitshaft kommen.

Auch Waaghof-Aufseherin verurteilt

Die Securitas-Mitarbeiterin und Aufseherin im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof, die im Prozess mitangeklagt war, wurde wegen Begünstigung und sich bestechen Lassens zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit verurteilt. Gemäss Anklageschrift liess sie sich vom Hauptangeklagten mehrmals für Sex im Gefängnis bezahlen.

Videoaufzeichnungen, die zeigen, wie die Aufseherin immer wieder für längere Zeit mit dem ehemaligen Hells Angel in der Zelle verschwindet, sowie Zeugenaussagen und die Auswertung des Mobiltelefons, belasten die Securitas-Mitarbeiterin, wie der Gerichtspräsident ausführte. Zudem habe es die Aufseherin unterlassen, verdächtige Gegenstände, vor allem das hereingeschmuggelte und gar nicht erlaubte Mobiltelefon des Häftlings, zu melden.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ein Rückblick auf den Fall, die Prozesstage und die Plädoyers

Eine Anklageschrift so dick wie ein Buch, zahlreiche Vorwürfe und ein extravaganter Lebensstil: Der Prozess rund um den mehrfach vorbestraften Ex-Hells-Angel aus Basel schlug hohe Wellen.

Nicht zuletzt auch, weil der Angeklagte ein breites Netzwerk pflegte, in welchem sich auch Berühmtheiten wie Nati-Trainer Murat Yakin, Fussballer Breel Embolo oder Rapperin Loredana bewegten. Dass auch Yakin Geschäfte mit dem Angeklagten machte, wurde am ersten Prozesstag ziemlich unerwartet zum Thema, weil sein Anwalt Uhren zurückforderte, die bei der Festnahme des 36-jährigen Angeklagten beschlagnahmt worden waren.

Luxuriöser Lifestyle und lange Liste mit Vorwürfen

Der 36-jährige gebürtige Türke zeigte sich auf Instagram als wohlhabender junger Mann, der Zeit auf Yachten und in teuren Restaurants verbringt. Und eben mit Berühmtheiten – bevorzugt aus der Fussballwelt.

Vorgeworfen wurden ihm Beteiligung an internationalem Anlagebetrug, Bestechung und Begünstigung hinter Gittern, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung einer Minderjährigen, harte Pornografie, illegales Geldspiel, das Verkaufen und Vermitteln gefälschter Covid-Zertifikate (einer seiner Kunden war hier Breel Embolo), Waffenbesitz, Leasingbetrug und das Fälschen von Ausweisdokumenten.

Eine ausführliche Übersicht über alle Vorwürfe findest du hier:

Die Live-Berichterstattung von den beiden Prozesstagen mit allen Details findest du hier:

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Jahren. Staatsanwalt Thierry Steib fokussierte sich dabei besonders stark auf die Vergehen hinter Gittern und die massiven Übergriffe auf ein damals 14-jähriges Mädchen und den Versuch, auch ihre 10-jährige Schwester mit reinzuziehen. Alleine für diesen Anklagepunkt forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Zudem forderte sie auch einen Landesverweis.

Verteidiger fordert Freisprüche in den meisten Anklagepunkten

Verteidiger Yves Waldmann hingegen forderte in den meisten Punkten Freisprüche. Nur in drei Punkten sprach er sich für eine Verurteilung seines Mandanten aus: Versuchte Nötigung, dem Verstoss gegen das Waffengesetz und der Beteiligung an illegalen Geldspielen. Waldmann bezeichnete eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten als ausreichend.

Hier findest du die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung in der Zusammenfassung:

Den Live-Ticker zum gesamten Prozess kannst du hier nachlesen:

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Kommentare

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31.05.2024 23:35

Sprissli

Was 12 Jahre hier auf unsere Kosten super,der sollte direkt zum selber gemachten Putscher,Tyrann, ausgeschafft wer!!

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30.05.2024 15:20

akjo

Über 12 Jahr??? Viel zu wenig für das alles was Er angerichtet hat. Die Justiz ist viel zu kulant. Es ist ein Mörder, ein Vergewaltiger, ein Gangster etc. 12 Jahre sind lächerlich…

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