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Ex-Hells Angel: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren
Lea Meister
Der Prozess rund um den 36-jährigen Ex-Hells Angel befindet sich auf der Zielgeraden. Am Mittwoch hielten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers und stellten ihre Forderungen.
Am Montag und Dienstag musste sich ein 36-jähriger Ex-Hells Angel vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Liste der Vorwürfe gegen ihn ist lang und reicht von Geldwäscherei über Vergewaltigung bis hin zu sexuellen Handlungen mit Kindern.
An den beiden Verhandlungstagen sagte der Beschuldigte kaum etwas – meist nur die beiden Worte «keine Aussage». Am Dienstag wurden zudem noch eine Auskunftsperson und das Opfer der sexuellen Misshandlungen vom Dreiergericht befragt. Den Prozess kannst du hier im Ticker und den beiden Tageszusammenfassungen nachlesen:
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Am Mittwoch hielten die Staatsanwaltschat und der Verteidiger des 36-jährigen Angeklagten ihre Plädoyers. Insgesamt plädierten drei Staatsanwält:innen, zwei aus der Wirtschafts- und eine aus der allgemeinen Abteilung.
16 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis gefordert
Unter anderem präsentierte Staatsanwalt Thierry Steib dabei einen handgeschriebenen Zettel von einem damaligen Mitinsassen des 36-Jährigen aus der Zeit im Untersuchungsgefängnis Waaghof. Datiert war dieser auf den 3. November und er diente als Auslöser für die Ermittlungen gegen die Securitas-Mitarbeitenden. Der Mitinsasse beschrieb auf dem besagten Fresszettel die damals vorherrschenden Zustände hinter den Gefängnismauern. Zwei Tage nach dem Eintreffen des Zettels bei der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Aufseher:innen verhaftet.
Für die massiven Übergriffe auf das damals 14-jährige Mädchen und den Versuch, auch ihre 10-jährige Schwester mit reinzuziehen, fordert die Staatsanwaltschaft bereits eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren für den 36-Jährigen. Für alle Anklagepunkte fordert sie insgesamt eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren. Zudem wird auch ein Landesverweis gefordert. Dies, obwohl der Angeklagte in Basel aufgewachsen ist.
Verteidiger fordert Freispruch in fast allen Punkten
Verteidiger Yves Waldmann fordert derweil in den meisten Punkten Freisprüche. Laut der bz Basel «zerpflückte» er am Nachmittag fast die gesamte Anklage der Staatsanwaltschaft.
Nur in drei Punkten spricht er sich für eine Verurteilung seines Mandanten aus: Versuchte Nötigung, dem Verstoss gegen das Waffengesetz und der Beteiligung an illegalen Geldspielen. Im grossen Anklagepunkt der Geldwäscherei sei er wenn dann überhaupt Gehilfe gewesen. Die bz schreibt zudem, Waldmann habe gesagt, sein Mandant sei in den Medien «massiv vorverurteilt» worden.
Für Verteidiger Waldmann sei eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ausreichend. Eine solche hätte zur Folge, dass der 36-Jährige direkt nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste.
Uhren sollen an Embolo, Yakin und Drittperson zurückgegeben werden
Blick berichtet zudem, dass der Verteidiger fordert, die beschlagnahmten Gegenstände seien an seinen Mandanten zurückzugeben. Ausser drei Uhren, die an Breel Embolo, Murat Yakin und eine dritte Person zurückgegeben werden sollen.
Yakin soll zudem 151’000 Franken erhalten. In einem Chatverlauf zwischen Yakin und dem Angeklagten, in welchem Yakin nach der Uhr gefragt habe, hatte der 36-Jährige geantwortet: «Ich konnte wegen Corona nicht reisen. Wenn du das Geld willst, das Geld ist bei mir.»
Das Dreiergericht bespricht sich nun bis Ende Mai. Das Urteil folgt am 30. Mai. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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mil1977
“Ertan Y.”
Das einzige was an solchen Typen interessiert ist der Abschiebetermin.