Glarner muss Anwaltskosten von Arslan übernehmen
Baseljetzt
SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat im Oktober ein Fake-Video von Sibel Arslan gepostet. Es wurde mit KI generiert und hatte ein juristisches Nachspiel. Nun muss er für die Anwaltskosten der Baslerin aufkommen.
Im Oktober – wenige Tage vor den National- und Ständeratswahlen – veröffentlichte der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein Fake-Video von Sibel Arslan (Grüne BS) auf X (vormals Twitter) und Instagram, das mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Im Video sind Aussagen von «Arslan» zu hören, die in krassem Gegensatz zu ihren politischen Überzeugungen stehen.
Gegen dieses Video ging Arslan juristisch vor und reichte Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegen Glarner ein. Das Zivilgericht Basel-Stadt ordnete daraufhin mit superprovisorischer Verfügung an, dass der SVP-Politiker das Deep-Fake-Video wieder löscht.
Zweiter Entscheid
Wie der Tagesanzeiger am Freitag berichtet, hat das Basler Zivilgericht einen zweiten Entscheid gefällt: Andreas Glarner müsse 3’842.50 Franken zahlen. 1’500 Franken davon seien für die Gerichtskosten. Mit den restlichen 2’342.50 Franken müsse der 61-Jährige für Arslans Anwaltskosten aufkommen.
Glarner habe darauf verzichtet, gegen die zweite Verfügung zu rekurrieren. «Das war mir der Spass wert», sagte er auf Anfrage des Tagesanzeigers. Der Beschluss vom 20. November sei nun rechtskräftig.
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skywings2
Grauenhafter und meschenverachtender Kommentar. Logischerweise anonym. Schändlich.
mil1977
Der bekannte Philosoph Alfred A. Neumann sagt dazu: Na und!