«Grösser als erlaubt»: Zivildienstverband hält Personalmangel im Militär für Unfug
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Schweiz

«Grösser als erlaubt»: Zivildienstverband hält Personalmangel im Militär für Unfug

14.12.2025 13:01 - update 15.12.2025 10:12
Giulia Ballmer

Giulia Ballmer

Der Bundesrat will die Revision des Zivildienstgesetzes. Dadurch soll es rund 40 Prozent weniger «Zivis» geben. Der Zivildienstverband reagiert kritisch und widerspricht der Behauptung der Armee über einen Personalmangel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit sechs Massnahmen will der Bund den Übertritt in den Zivildienst nach der Rekrutenschule erschweren, um Personal in der Armee zu sichern
  • Der Zivildienstverband ist der Meinung, dass die Armee kein Personalmangel hat
  • Der Effektivbestand der Armee ist weit überschritten: 147’000, gesetzlich wurde er auf 140’000 festgelegt

Vergangener Winter: Der Bundesrat ändert am 19. Februar 2025 das Zivildienstgesetz. Anhand von sechs Massnahmen möchte der Bund den Übertritt in den Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule erschweren, wie die Schweizer Regierung mitteilte. Die Armee erhofft sich, dadurch weniger ausgebildete Soldaten an den Zivildienst zu verlieren.

Sechs Massnahmen

Das Portal der Schweizer Regierung schreibt:

  • Mindestanzahl von 150 Diensttagen
  • Faktor 1.5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere
  • Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern
  • Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen
  • Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung
  • Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird

Mit der Revision des Zivildienstgesetzes, welche der Bund per Anfangs Januar realisieren möchte, werden rund 40 Prozent weniger Zivildienstleistende erwartet.

Der Zivildienstverband Civiva übt deutliche Kritik an der Zivildienst-Revision

Der Zivildienstverband Civiva sehe die Abschreckungsmassnahmen problematisch: «Die Zivis fehlen dann genau dort, wo heute der grösste Personalmangel herrscht», schreibt der Verband auf seiner Website. Weiter heisst es: «Die Armee profitiert von der Verschärfung nicht. Soldaten, die vom Zivildienst abgeschreckt werden, lassen sich stattdessen medizinisch ausmustern», so der Zivildienstverband. Lukas Stoffel, Mitglied des Vorstands der Civiva erklärt gegenüber Baseljetzt: «Unter dem Strich werden weniger Männer einen persönlichen Dienst für die Gesellschaft leisten, sei es in der Armee oder im Zivildienst.»

Der Effektivbestand ist bereits über Limit

Die rechtlichen Grundlagen setzen den Sollbestand der Armee auf 100’000 Personen fest, die bei einem Ernstfall aufgeboten werden müssen. Der effektive Bestand darf höchstens 140’000 Militärdienstpflichtige umfassen. Lukas Stoffel merkt zum Effektivbestand kritisch an: «Der Effektivbestand der Armee liegt momentan bei 147’000, die Armee ist also grösser als erlaubt.» Auf der Seite des Newsportals der Schweizer Regierung wird dieser Bestand bestätigt.

«Die beiden letzten Jahrgänge, welche noch zwölf Jahre Militärdienst leisten, werden 2028 und 2029 aus der Armee entlassen. Weil die Armee gleichzeitig über 11’000 Angehörige pro Jahr vorzeitig verliert, wird der Effektivbestand bis im Jahr 2029 auf voraussichtlich 125’000 sinken», schreibt der Bund. Lukas Stoffel ist der Meinung, dass diese Anzahl ausreichen wird, um den Sollbestand von 100’000 Personen bei einem Ernstfall zu erreichen. «Hinzu kommt, dass mehrere Zehntausende Armeeangehörige, insbesondere Durchdiener, die offiziell nicht zum Effektivbestand zählen, im Ernstfall ebenfalls aufgeboten werden können», erklärt er.

«In den 2030er-Jahren wird der Effektivbestand steigen, das bestätigt auch der Bundesrat», meint Stoffel. Denn die Zahl der 20-jährigen Schweizer Männer wird gemäss Bundesamt für Statistik kontinuierlich steigen. «Deshalb gibt es keine Grundlage für die Revision des Zivildienstgesetzes», so Stoffel.

Der Zivildienstverband hat gegen die Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) ein Referendum ergriffen: «Zivildienst retten!». Die Unterschriftsammlung läuft bis Anfang Januar 2026.

Neue Regeln für Zivilschutzdienst ab 2026

Ab Anfang 2026 gilt die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. Der Bund will damit den Personalbestand im Zivilschutz verbessern.  Die neue Revision will die Schutzdienstpflicht ausweiten. Wer bis zum 25. Lebensjahr keine Rekrutenschule gemacht hat und aus der Armee entlassen wird, soll künftig in den Zivilschutz wechseln müssen. Auch Personen, die die Rekrutenschule abgeschlossen haben, aber später dienstuntauglich werden, sollen schutzdienstpflichtig werden – sofern sie noch mindestens 80 Diensttage offen haben.

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Kommentare

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15.12.2025 08:16

skywings2

Das Militär heute heute einen personellen Überhang. Also was soll diese Einschränkung beim Zvildienst ? Reiht sich in das verwefliche Kriegsgeheul ein.

1 1
14.12.2025 14:21

Tarantinoo

🤣🤣 Beweise und ich

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