Hände weg vom Lenkrad – denn der Bundesrat will autonomes Fahren erlauben
Baseljetzt
Automatisierte Autos könnten in Zukunft bald auf den Schweizer Strassen fahren. Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei entsprechende Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt.
Mit den Verordnungen will der Bundesrat die Zulassung und Verwendung von Fahrzeugen regeln, die über Automatisierungssysteme verfügen. In der Schweiz ist deren Nutzung nach heutiger Rechtslage ausgeschlossen, denn gemäss dem Strassenverkehrsgesetz darf, wer fährt, das Lenkrad nicht loslassen.
Umgebung überwachen
Dabei geht es um eine neue Generation von Systemen, die im Gegensatz zu den heute bereits weit verbreiteten Assistenzsystemen wie ABS, Tempomaten oder Notbremseassistenten nicht bloss die Bedienung des Fahrzeuges übernehmen, sondern auch die Umgebung überwachen können. Sie seien dazu bestimmt, die Lenkenden von «Aufmerksamkeits- und Beherrschungspflichten» zu befreien, heisst es im erläuternden Bericht des Bundesrates.
Das sind einerseits Autos, die zwar gewisse Streckenabschnitte selbstständig zurücklegen können, ohne dauernd überwacht werden zu müssen, aber nach wie vor einen Lenker benötigen.
Andererseits geht es aber auch um Fahrzeuge, die ganz ohne eine lenkende Person verkehren können. Für diese müsse die Strecke, auf der sie verkehren dürfen, zuerst festgelegt und von den zuständigen Behörden freigegeben werden.
Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein
All diese Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigten in Zukunft eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden, schrieb das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Medienmitteilung. Ausserdem müssten die Hersteller «auf umfassende Weise nachweisen», wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während des automatischen Fahrens gewährleistet würden.
Seien diese Bedingungen erfüllt, soll es Lenker:innen nach der Aktivierung des Automatisierungssystems erlaubt werden, das Lenkrad loszulassen. Sie müssten dann den Verkehr und das Auto auch nicht mehr dauernd überwachen.
Gleichzeitig müssten die Autofahrer:innen jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle selbst wieder zu übernehmen, wenn sie das System dazu auffordere oder dieses «an seine Grenze gelange». Die fahrzeugführende Person dürfe dabei auch nur begrenzt «fahrfremde Tätigkeiten» ausüben.
Selbstständiges Parkieren
Ausserdem möchte der Bundesrat, dass auf definierten und signalisierten Parkflächen das automatisierte Parkieren möglich wird. Welche Orte dafür geeignet sein könnten, müsse von den Kantonen festgelegt werden.
Schliesslich will der Bundesrat Pilot- und Demonstrationsprojekte mitfinanzieren können, um neue Technologien auszuprobieren. Dabei soll es um Projekte auf öffentlichen Strassen gehen, die «einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben» und sonst nicht realisiert werden könnten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Februar 2024. (sda/mik)
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