
Heimatreiseverbot für vorläufig Aufgenommene rückt näher
Baseljetzt
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige dürfen künftig nur noch ausnahmsweise in ihre Herkunfts- oder andere Staaten reisen. Dreieinhalb Jahre nach dem Parlamentsentscheid hat der Bundesrat die Schritte dazu eingeleitet.
Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu mehreren Verordnungsänderungen und einer Sonderregelung eröffnet, wie er mitteilte. Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind demnach von dem grundsätzlichen Reiseverbot ausgenommen. Ukraine-Geflüchtete dürfen sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten.
Personen aus dem Asylbereich sollen dagegen grundsätzlich nicht reisen dürfen – auch nicht im Schengen-Raum. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung solche Reisen nur noch ausnahmsweise bewilligen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen präzisieren beispielsweise, wann besondere persönliche Gründe vorliegen, bei denen Reisen von höchstens dreissig Tagen trotzdem möglich sind – etwa im Falle von Tod oder schwerer Krankheit von Angehörigen. Zudem soll eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat beispielsweise bewilligt werden können, wenn zur Vorbereitung der Rückkehr Abklärungen von Besitzansprüchen, Eigentumsrechten, Schulangelegenheiten, die Möglichkeit einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Zivilstandsangelegenheiten erforderlich sind.
Die Vernehmlassungen zu den Ausführungsverordnungen sowie zur Sonderregelung dauern bis zum 5. Februar 2026.
Nach dem Parlamentsentscheid im Dezember 2021 hatten insbesondere die Flüchtlingshilfe und die Uno-Flüchtlingsorganisation UNHCR das grundsätzliche Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismässig kritisiert. Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten. (sda/shs)
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mil1977
Ohne die fleissigen Steuerzahler die mit ihrem Einzahlungen die Sozialsysteme stützen, würde der gesamte Migrations- und Asylschwachsinn innert weniger Tage kläglich zusammenbrechen.
spalen
eine regelung, die so eigentlich auch sinn macht. entscheidend wird aber die jeweilige handhabung im einzelfall