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«Hetzjagd»: Anwältin fordert Freispruch für Zürcher Influencer
©Bild: Instagram/travis_thecreator_
Prozess
Schweiz

«Hetzjagd»: Anwältin fordert Freispruch für Zürcher Influencer

01.12.2025 14:51 - update 01.12.2025 15:13

Baseljetzt

Im Prozess gegen «Travis the Creator» prallen schwere, mutmassliche Sexualdelikte auf den Vorwurf einer gezielten «Hetzjagd». Die Anwältin des beschuldigten Influencers fordert einen vollen Freispruch.

«Das ist keineswegs einer der grössten Me-Too-Fälle der Schweiz, sondern eine Hetzjagd», sagte die Anwältin in ihrem Plädoyer. Die Anzeigen wegen Vergewaltigung seien erst eingegangen, nachdem ein angebliches Opfer ein Video auf Instagram gepostet habe.

Von ursprünglich sieben Verfahren seien zwei bereits eingestellt worden, weil sich die Aussagen der Opfer als unwahr herausgestellt hätten. Auch an seinem heutigen Wohnort Spanien habe es mehrere Anzeigen gegen ihn gegeben, auch diese seien eingestellt worden.

«Opfer pflegten weiter Kontakt zu ihm»

«Grossmehrheitlich pflegten die angeblichen Opfer weiter Kontakt zu ihm», sagte die Anwältin. Eine der jungen Frauen habe das Erlebte im privaten Rahmen auch nicht als «Vergewaltigung» bezeichnet. Der 30-jährige Fashion-Influencer sei deshalb freizusprechen.

Die Staatsanwältin fordert für «Travis the Creator» eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einen Landesverweis von zwölf Jahren. Die Frauen hätten zu Recht davon ausgehen können, dass er ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness fördern könnte, sagte die Staatsanwältin. Es sei ihm gelungen, bei den Frauen mit Charme und Witz Vertrauen zu schaffen.

Beim Foto-Shooting überrumpelt

Die Übergriffe ähnelten sich gemäss Anklage alle: Er traf die Frauen zu Foto-Shootings und überrumpelte sie dann. Die Frauen mussten – angeblich für die Fotos – auf allen Vieren posieren. «Er entblösste sich dann unbemerkt und überwältigte sie.»

Nach den Vergewaltigungen habe er getan, als sei «nichts gewesen». «Den Frauen erschwerte dies die Einordnung, dass ihnen etwas Unrechtes passiert ist», sagte die Staatsanwältin. An «Leute aus der Branche» habe er die Frauen natürlich nicht vermittelt.

Der 30-jährige Influencer aus Ghana, der einen grossen Teil seines Lebens in der Schweiz verbrachte, verweigerte am Montag jegliche Aussage. In früheren Einvernahmen sagte er, das alle Handlungen einvernehmlich gewesen sei. Wann das Bezirksgericht das Urteil eröffnet, ist noch unklar. (sda/alr)

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