Hinweise, aber keine Verhaftung: Amok-Biker weiterhin auf freiem Fuss
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Gewalttat
Basel-Stadt

Hinweise, aber keine Verhaftung: Amok-Biker weiterhin auf freiem Fuss

04.01.2024 11:42 - update 04.01.2024 15:15
Lea Meister

Lea Meister

Ende Dezember 2022 verletzte ein Velofahrer an verschiedenen orten in Basel fünf andere Velofahrerinnen und -fahrer. Vier Personen mussten ins Spital gebracht werden. Der Täter wurde bis heute nicht gefasst.

Der Schock über die Nachricht war gross. Am frühen Abend des 19. Dezembers 2022 verletzte ein Unbekannter fünf Velofahrer:innen. Vier gar so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten. Der Unbekannte schlug mit einer Metallstange auf die vier Frauen und einen Mann ein, die auf ihren Velos unterwegs waren.

Er hatte zuerst auf der Wettsteinbrücke eine Velofahrerin zu Fall gebracht und sie dabei verletzt. Die anderen drei Personen verletzte er mit der Metallstange am Unteren Rheinweg, auf der Johanniterbrücke und im Bereich der Viaduktstrasse.

Weitere Gewalttat wenige Tage später

Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte einen Tag später die Angaben zur gesuchten Person. Die Fahndung war bis zu diesem Zeitpunkt erfolglos geblieben. Die Behörden suchten nach einem 1.80-1.85 Meter grossen Mann mit schlanker Statur, der möglicherweise auf einem dunklen E-Bike unterwegs gewesen sein könnte.

Auch auf den Sozialen Medien wurde mehrfach vor dem Gewalttäter gewarnt, der sich immer noch auf freiem Fuss befand. Nur wenige Tage später, Anfang Januar 2023, kam es zu einem weiteren Vorfall, der mit den Gewalttaten vom 19. Dezember in Verbindung stehen könnte: Eine 19-jährige Velofahrerin wurde auf der Schanzenstrasse von einem Unbekannten überholt und mit einem gefährlichen Gegenstand verletzt. Der Täter flüchtete.

Täter weiterhin unbekannt.

Ein Jahr später hat die Staatsanwaltschaft verschiedenste Hinweise erhalten. Diese seien in die laufenden Ermittlungen eingeflossen, wie René Gsell von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage gegenüber Baseljetzt sagt.

Bislang habe aber kein Hinweis zu einer Täterschaft geführt. «Trotz Befragungen und intensiver Abklärungen», so Gsell. Zu weiteren Einzelheiten kann die Staatsanwaltschaft aufgrund des Amts- und Untersuchungsgeheimnisses keine Angaben machen. Der Täter befindet sich also nach wie vor auf freiem Fuss.

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