Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Gummischroteinsatz ein
Jessica Schön
Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, eine Strafanzeige wegen Körperverletzung zurückzuweisen, nachdem die Polizei 2018 Gummischrot gegen Demonstranten eingesetzt hatte. Die Entscheidung ist nicht ungewöhnlich, aber kontrovers.
Im November 2018 führte die Gruppe «Basel nazifrei» eine nicht genehmigte Gegendemonstration gegen die rechtsextreme Pnos auf dem Basler Messeplatz durch. Die Polizei verwendete Gummischrot als Zwangsmittel gegen die Demonstranten – so auch gegen Martin Keller. Dieser erstattete später eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Kantonspolizei Basel-Stadt.
Die Basler Staatsanwaltschaft entschied nun, nicht auf die Strafanzeige einzutreten, wie die bz Basel schreibt: Die Handlungen der Polizei seien rechtmässig gewesen. Gemäss Verfügung habe Martin Keller an vorderster Front der Demonstrationsgruppe gestanden und sich an Provokationen beteiligt. Ferner habe der Gummischroteinsatz als Reaktion auf das Missachten des Abstands durch die Gegendemonstranten stattgefunden, wie Videoaufnahmen belegten.
Kontroverse Praxis
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht ungewöhnlich, da ähnliche Fälle in der Schweiz oft mit der Einstellung von Verfahren enden. Die Praxis des Gummischroteinsatzes wird kontrovers diskutiert, wie eine Untersuchung von Augenverletzungen durch die Zürcher Augenärztin Anna Fierz zeigt.
Martins Anwalt, Andreas Noll, hat Beschwerde eingereicht und fordert eine Untersuchung durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft. Er argumentiert, dass die Basler Anklagebehörde bei Ermittlungen gegen die Polizei befangen sei. Die Beweise, vor allem Videoaufnahmen, die den nicht eingehaltenen Mindestabstand zeigen sollen, seien klar vorhanden und bedürfen einer gerichtlichen Beurteilung.
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