
JSD soll Angestellten 940’000 Franken fürs Umziehen zahlen
Leonie Fricker
Mitarbeitende der Blaulichtorganisationen sollen für die Umkleidezeit vor Arbeitsbeginn entschädigt werden. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die dafür nötigen wiederkehrenden Ausgaben.
Oftmals müssen sich Mitarbeitende der Blaulichtorganisationen im Kanton Basel-Stadt auf Anordnung der Anstellungsbehörde am Arbeitsort umziehen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt kennt bislang keine Vorgaben, ob die Angestellten für die Umkleidezeit bezahlt werden müssen. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 940’000 Franken zu bewilligen. Damit sollen Mitarbeitende entschädigt werden, die sie sich vor Arbeitsbeginn am Arbeitsort umziehen müssen. Die Summe geht zu Lasten der Erfolgsrechnung des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements.
Der Regierungsrat hat am 4. Juni auf Basis von Vergleichen mit anderen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Verordnung zum Personalgesetz angepasst. So habe sich die Praxis beispielsweise in der Stadt Zürich bereits bewährt.
Der Kanton Basel-Stadt will als Reaktion auf eine Mitarbeiterbefragung seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern, wie er im Juni bekanntgegeben hat. Er hat dazu Massnahmen beschlossen, die innert zwei Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören neben Entschädigungen für die Umkleidezeit, ein Vorgeburtsurlaub, Vermittlungsprämien oder höhere Löhne für Lernende.
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