Jugendschutz versagt bei Alkoholverkauf
©Bild: Keystone
Prävention
Schweiz

Jugendschutz versagt bei Alkoholverkauf

26.09.2023 11:53

Baseljetzt

Minderjährige treffen beim Kauf von Alkohol an verschiedenster Stelle kaum auf Hindernisse. Kaum verwunderlich: Vor allem im Internet können die Schutzmechanismen einfach umgangen werden.

Wirksame Alterskontrollen bei der Bestellung von Alkohol übers Internet gibt es praktisch keine. So das Ergebnis einer Auswertung von Testkäufen durch die Stiftung Sucht Schweiz. Diese erfolgte im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Die Testkäufe wurden im Jahr 2022 von öffentlichen oder privaten Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Mit 9’953 Testkäufen seien so viele Tests wie noch nie für die nationale Auswertung berücksichtigt worden, so die Stiftung in einer Medienmitteilung vom Dienstag.

Problemzone Online-Verkauf

Keine der geprüften Bestellplattformen der Online-Shops habe zur Alterskontrolle einen Personalausweis verlangt. Die Aufforderung, das Alter in Pop-ups oder Kontrollkästchen zu bestätigen, könne durch einen einfachen Klick umgangen werden.

84% der 131 Jugendlichen hätten den Alkohol nach einer Online-Bestellung bei Gastronomie-Betrieben erhalten. Lediglich bei der Lieferung sei eine Prüfung des Alters erfolgt: in gerade einmal 19% der Fälle sei nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt worden.

Grosse Unterschiede bei physischen Testkäufen

Bei den Testkäufen an physischen Verkaufspunkten hätten sich die Ergebnisse im Vergleich zum Zeitraum der Pandemie verbessert: Insgesamt seien in 27,2% der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Minderjährige verkauft worden (2021: 33,5%).

In 79,8% der Fälle habe das Verkaufs- oder Servicepersonal (mündlich) nach dem Alter gefragt oder einen Ausweis verlangt. Gemäss Auswertung zeigen sich Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen.

Am besten seien die Testergebnisse bei den Tankstellenshops mit 16,5% illegalen Verkäufen, gefolgt von den Ladenketten und grossen Detailhändlern mit rund 26,3% und den Restaurants respektive Cafés mit 28,9%. Schlechter schnitten die Events ab: Insgesamt sei es bei 40,4% zu Fehlverkäufen gekommen.

Schutz muss verbessert werden

Basierend auf den Testergebnissen forderte die Sucht Schweiz die Kantone zur Anpassung und systematischeren Durchführung der Kontrollpraxis auf. Gerade Online-Verkaufsplattformen müssten wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen.

So solle die Ermittlung des Alters in Zukunft auch digital erfolgen. Eine weitere Möglichkeit bestehe durch eine Kontrolle beim Empfang der Ware. Auch an physischen Verkaufspunkten sollten künftig technische Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen, so die Sucht Schweiz. Abhilfe könnten etwa Scanner verschaffen, die das Alter der kaufenden Person ermitteln. (sda/jes)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.