Jetzt kannst du Blumentöpfe vor deine Liegenschaft stellen
©Bild: Kanton BS / Robert Adam
Stadtbegrünung
Basel-Stadt

Jetzt kannst du Blumentöpfe vor deine Liegenschaft stellen

10.06.2024 10:50 - update 10.06.2024 18:12
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Immer mehr Personen wollen einen Beitrag zur Stadtbegrünung leisten. Der Kanton erlaubt deshalb neu das Aufstellen von privaten Pflanzen im öffentlichen Raum. Das teilweise sogar ganz ohne Bewilligung.

Die notwendige Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) trat vergangene Woche in Kraft. Ziel der Änderung ist es, die Stadtbegrünung niederschwelliger und attraktiver zu machen.

Laut Mitteilung des Kantons dürfen einzelne Töpfe mit einem Durchmesser von unter 50 Zentimeter neu direkt an der eigenen Liegenschaft aufgestellt werden. Ein Bewilligung oder Meldung sei dafür nicht notwendig. Voraussetzung sei jedoch, dass auf dem Trottoir mindestens 1,5 Meter für Fussgänger:innen frei bleibt und die Pflanzengefässe jeweils gut gepflegt werden.

Grosse Pflanzen, die von Hand nicht einfach verstellt werden können, mit einer Abmessung ab 80×60 Zentimeter – und über 50 Zentimeter Meter Höhe – benötigen ein «vereinfachtes Bewilligungsverfahren», schreibt der Kanton weiter. So könne die Allmendverwaltung sicherstellen, dass der öffentliche Raum weiterhin allen zur Verfügung steht.

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10.06.2024 09:08

Stephanie_BS

Nicht nur Fussgänger. Auch Rollstühle! Manuell und Elektrisch. Und Blinde Menschen brauchen den Platz von 1.5 Meter. Bitte wirklich einhalten! Leider klappt das nicht überall in Basel. Was ich zum Teil beobachte ist katastrophal und diese Menschen tun mir Leid. Gerade die Trottinetts sind eine Qual für diese Leute. Oder im Gundeli diese Holztöpfe. Habe schon einen Rollstuhlfahrer gesehen der fast vom Trottoir fallte weil es so eng war und er bis an den Rand fahren musste. Not nice.

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