
So begründet die Kantonspolizei das Demonstrationsverbot vom Wochenende
Lea Meister
Am Mittwoch informierte die Kantonspolizei über das Demonstrationsverbot für das kommende Wochenende. Der Entscheid sorgte für Kritik. Am Donnerstag reicht die Polizei detailliertere Informationen nach.
Trotz des Verbots könnte das kommende Wochenende die Kantonspolizei auf Trab halten. Sowohl die Organisatoren der Trinationalen Demonstration als auch «Basel Nazifrei» informierten auf Telegram über ihr Vorgehen am kommenden Samstag: «Trotz Verbot mobilisieren die Rechten weiterhin dafür, diesen Samstag nach Basel zu kommen. Wir halten uns deshalb weiterhin bereit!» Dies der Wortlaut von «Basel Nazifrei» im entsprechenden Telegram-Kanal.
Seit der Veröffentlichung des Verbots am Mittwoch hagelt es Kritik von Politiker:innen und Staatsrechtler:innen. Am Donnerstagnachmittag informierte die Polizei dann detaillierter über den Entscheid. Sie halte das Grundrecht der freien Meinungsäusserung und dessen Ausübung für ein unumstössliches Grundrecht, das in seinem Kerngehalt nicht verletzt werden dürfe.
«Tag des beispiellosen Zorns»
Die Sicherheitslage habe sich aufgrund der politischen Gesamtlage im Nahen Osten und der aufgeheizten Stimmung innerhalb der betroffenen Bevölkerungsgruppen im In- und Ausland aber auch im Kanton Basel-Stadt verschärft. Auch, weil die Hisbollah am 18. Oktober einen «Tag des beispiellosen Zorns» angekündigt habe.
«Zusätzlich stellt die Kantonspolizei vermehrt Aufrufe von gewaltbereiten und gewaltbefürwortenden Gruppierungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Lage im Nahen Osten, fest», so der Wortlaut weiter. Die Wahrscheinlichkeit für Personen- und Sachschäden während Kundgebungen und ähnlichen Veranstaltungen schätze die Polizei derzeit als «immens» ein.
Kundgebungen könnten unterwandert werden
Ausserdem rechne die Polizei damit, dass auch Kundgebungen ohne direkten Bezug zur Lage im Nahen Osten Gruppen anziehen könnten, welche die Plattform nutzen könnten, um trotzdem zu demonstrieren, was die Sicherheitslage wiederum verschärfe. Solche Situationen hätten immer zur Folge, dass die Polizei in eine «Sandwich-Situation» versetzt werde, sich Gewalttätigkeiten auch gegen die Sicherheitskräfte richteten und die Polizei dadurch nicht mehr in der Lage sein werde, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Die Kantonspolizei müsse stets Gesetze und in der Bundesverfassung verankerte Grundrechte einhalten. Bei Demonstrationen gelte es aber nicht nur, die Grundrechte der Teilnehmenden zu schützen, sondern auch diejenigen unbeteiligter Dritter, beispielsweise in ihrer Bewegungsfreiheit.
Laufende Lagebeurteilung
Ein milderes Mittel als die Verhinderung einer Kundgebung sei in diesem Fall nicht geeignet. Auflagen an die Veranstaltenden würden in diesem Fall nicht ausreichen. Die öffentliche Sicherheit, die Teilnehmenden, Passant:innen, aber auch die Polizeiangehörigen und die Rettungskräfte seien zu stark gefährdet. Die Kantonspolizei nehme laufend eine Lagebeurteilung vor.
Die aktuelle Situation lasse es nicht zu, den Schutz der öffentlichen Sicherheit im Rahmen von Kundgebungen gewährleisten zu können, weshalb diese für einen «sehr begrenzten Zeitraum» verboten worden seien.
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Sprissli
Demo verbot,Entschuldigung für wie !!! wird die Bevölkerung angeschaut!zuerst wird es von der Frau Eymann bewilligt ,dann wird es wieder verboten, das beste ist,ob verboten oder nicht,Rate allen meidet in Zukunft Basel-Stadt,denn das ist eigentlich schon Heute klar,Samstags Chaos hoch 2,hoffentlich hat die Polizei denn Mut und verhaftet ein paar inklusive diesem 👎👎Rimoldi,und verlangt hohen Bussen inklusive Minimum 1Monat Haft,aber in Basel-Stadt sind das nur Träume!!