
Keine Revision des Urteils des Basler Sprengstoff-Käufers
Baseljetzt
Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch eines 27-jährigen Baslers abgewiesen, der wegen des versuchten Kaufs von Sprengstoff in Deutschland verurteilt wurde. Er konnte keine neuen Beweise vorlegen, die eine Revision ermöglichen würden.
Das Bundesgericht hatte den jungen Mann im April vom Vorwurf freigesprochen, zusammen mit einem Mittäter im März 2022 im Basler Bruderholzquartier einen Sprengstoffanschlag durchgeführt zu haben. Dafür reichten die Beweise nicht aus. Das höchste Schweizer Gericht bestätigte hingegen die Verurteilung wegen des versuchten Kaufs von Sprengstoff in Stuttgart/D im Juni 2022.
Für diesen Tatbestand beantragte der junge Mann in seinem Revisionsgesuch einen Freispruch. Er konnte jedoch keine neuen Beweise oder Tatsachen vorlegen, die bereits bei der ersten Beurteilung vorgelegen haben, aber nicht berücksichtigt wurden oder werden konnten. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Strafmass noch offen
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verurteilte den Basler zu einer Freiheitsstrafe von 84 Monaten. Es handelte sich um eine Gesamtstrafe. Der Mann war 2020 vom Strafgericht Basel-Landschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, die im Rahmen der Gesamtstrafe ebenfalls verbüsst werden sollte. Er wurde unter anderem wegen versuchter Erpressung und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Raub für schuldig befunden.
Diese Gesamtstrafe muss die Berufungskammer nochmals beurteilen, weil der Tatbestand des Sprengstoffanschlags im Bruderholzquartier weggefallen ist. Dies hat das Bundesgericht in seinem vorherigen Urteil entschieden. (sda/mik)
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