
Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist vom Tisch
Baseljetzt
Die Schweiz wird die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht kündigen. Auch der Ständerat hat, wie zuvor der Nationalrat, eine entsprechende Motion der SVP abgelehnt.
Trotz dieses Entscheids gibt es Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. So fordern einige Politiker, dass sich der Gerichtshof wieder auf seine Kernaufgabe, den Schutz der Grundrechte, konzentrieren solle.
Die Motion der SVP kam im Ständerat mit klarer Mehrheit nicht durch: 37 zu 6 Stimmen. Am Tag zuvor hatte bereits der Nationalrat eine ähnliche Motion verworfen. Grund für die Forderung der SVP war das Urteil des Gerichtshofs im Fall der sogenannten Klimaseniorinnen, das den mangelnden Klimaschutz der Schweiz beanstandete. Die SVP sieht darin eine unzulässige Ausweitung der Gerichtsbarkeit.
Forderungen nach Reform
Jakob Stark (SVP/TG), der die Motion einbrachte, sagte, es sei «Zeit, die Notbremse zu ziehen». Für ihn sei das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch immer nicht fassbar und ein Beispiel dafür, wie die Rechtsprechung das politische System überfordere.
Anders sahen es Vertreter der SP und Grünen. Sie betonten, dass Menschenrechte auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimensionen hätten und nicht allein Abwehrrechte seien. Die SP-Politikerin Franziska Roth (SP/SO) verwies darauf, dass die Schweiz mehr für Demokratie und Menschenrechte tun müsse, nicht weniger.
Gefahr der Isolation
Justizminister Beat Jans erinnerte daran, dass eine Kündigung der EMRK zur aussenpolitischen Isolation der Schweiz führen könnte. Die Schweiz würde aus dem Europarat austreten müssen, was ihr Ansehen in der internationalen Gemeinschaft stark beschädigen würde.
Zwar gibt es Kritik am Gerichtshof, doch Reformen sollen durch diplomatische Maßnahmen erreicht werden. Der Ständerat nahm eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) an, die fordert, dass die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten darauf hinarbeitet, dass der Gerichtshof seine Kompetenzen nicht ausweitet.
Für den Moment bleibt die Schweiz Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention. Doch die Debatte zeigt, dass es in der Politik verschiedene Meinungen über den Einfluss des Gerichtshofs gibt. (sda/pch)
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