Kunstmuseum denkt über finanzielle Entschädigung für Rousseau-Gemälde nach
©Bild: Keystone
«Fluchtgut»
Basel-Stadt

Kunstmuseum denkt über finanzielle Entschädigung für Rousseau-Gemälde nach

16.01.2024 09:49 - update 16.01.2024 14:03
Lea Meister

Lea Meister

Seit 1940 befindet sich ein Gemälde von Henri Rousseau im Besitz des Kunstmuseums Basel. 2021 wurde eine Untersuchung des Ankaufes verlangt, da vermutet wurde, es könnte sich beim Bild um «Fluchtgut» handeln.

Die Aufgabe des Kunstmuseums war also, sich um eine detaillierte Aufklärung des Ankaufs aus dem Jahr 1940 zu kümmern. Das Bild kaufte das Kunstmuseum damals der Gräfin Charlotte von Wesdehlen ab.

Die Jüdin von Wesdehlen befand sich nach der Flucht aus NS-Deutschland zum Zeitpunkt des Verkaufes in der Schweiz. Wie aus dem Bericht hervorgeht, musste sie unter anderem aus finanziellen Gründen das Gemälde verkaufen. Dies wäre ohne NS-Verfolgung kaum geschehen. Zudem war der Kaufpreis laut Bericht «tief bis unangemessen tief».

Die Abteilung Provenienzforschung erarbeitete inzwischen den historischen Sachverhalt. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Zusammenhänge und Lösungsansätze diskutierte. Im Juni wurde den Anwälten der Person, die um die Aufarbeitung gebeten hatte, das Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt. Der Anspruchsteller verlangte schliesslich die Rückgabe des Bildes.

Verhandlungen werden weitergeführt

Der Verkauf des Bildes «La muse inspirant le poète / Apollinaire et sa muse» gehört zu den Fällen, die in der Schweiz als «Fluchtgut»-Verkäufe behandelt werden. Wie das Kunstmuseum am Dienstag mitteilt, bestehe auf Basis der Resultate der Nachforschungen kein Anspruch auf eine Rückgabe des Gemäldes. Der Begriff «Fluchtkunst» unterscheidet sich von Raubkunst, die jüdischen Besitzer:innen vom NS-Regime geraubt wurde.

Den detaillierten Entscheid hat das Kunstmuseum auf seiner Webseite veröffentlicht. Zu Rückgaben von «Fluchtgut»-Verkäufen kommt es nur in Ausnahmefällen. Ein solcher sei in diesem Fall nicht gegeben, wie die Kunstkommission erklärt.

Geschichte soll Teil der Ausstellung werden

Das Kunstmuseum stelle sich aber nicht gegen Verhandlungen über eine «gerechte und faire Lösung», diese seien gar bereits aufgenommen worden. «Trotz aktuell noch offener Fragen möchte das Kunstmuseum einen Beitrag zur Debatte über «Fluchtgut» in der Schweiz leisten», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Kunstkommission befürworte auch eine finanzielle Entschädigung des Anspruchsstellers in «angemessener» Höhe.

Gleichzeitig wolle man die Geschichte auch in der Ausstellung des Werks in «angemessener Form und nach Möglichkeit in Absprache mit dem Anspruchsteller nach Charlotte von Wesdehlen würdigen». «Wenn das Werk wieder in die Sammlung im Hauptbau integriert sein wird , werden interessierte Ausstellungsbesucherinnen und -besucher die Möglichkeit haben, ausführliche Informationen mittels QR-Code abzurufen, unter anderem den begründeten Entscheid», sagte Uhlmann gegenüber Keystone sda.



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