
Landrat entscheidet: Tempo-30-Initiative ist teilgültig
Baseljetzt
Der Baselbieter Landrat hat die Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» mit 58 zu 24 Stimmen bei Enthaltungen für teilgültig erklärt. Nun kann das Volk darüber abstimmen.
Die Baselbieter Regierung kam gestützt auf ein Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Initiative gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung verstosse. Ein Obergutachten im Auftrag der vorberatenden Kommission kam jedoch zu einem anderen Fazit und bezeichnete die Initiative als teilgültig.
FDP, Mitte und SVP waren geschlossen dafür, die SP sowie Teile der Grünen/EVP und GLP dagegen. Ein Änderungsantrag der SP, die Initiative für rechtsungültig zu erklären, wurde mit 55 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
«Ärgernis für alle»
Martin Dätwyler, Co-Präsident des Komitees und Vize-Präsident der TCS Sektion beider Basel, zeigt sich in einer Medienmitteilung erleichtert: «Es ist schon unglaublich, dass wir diese rechtliche Rangelei austragen mussten. Das kostet Zeit und Geld und ist ein Ärgernis für alle. Wir sind froh, dass nun das Volk das letzte Wort haben kann».
Initiative fordert Volks-Ja
Der Initiativtext sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».
Laut dem TCS weisen etliche Umfragen, die im Vorfeld der Abstimmung geführt wurden, darauf hin, dass die Mehrheit der Bevölkerung 30er-Zonen auf Hauptstrassen ablehne. (sda/amu)
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