Lohnklasse für Kindergartenlehrpersonen wird nicht angehoben
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Bundesgericht
Basel-Stadt

Lohnklasse für Kindergartenlehrpersonen wird nicht angehoben

19.07.2023 12:00 - update 19.07.2023 14:04

Baseljetzt

Die Kindergartenlehrpersonen des Kantons Basel-Stadt werden nicht in eine höhere Lohnklasse eingeteilt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von 64 Betroffenen abgewiesen.

In den Kindergärten des Kantons Basel-Stadt arbeiten 169 Frauen und 14 Männer. Der Regierungsrat teilte sie 2015 ursprünglich in die Lohnklasse 13 ein. Dank eines Rekurses wurden die Lehrpersonen schliesslich in die Klasse 14 eingestuft. Dies erachteten die Angestellten jedoch nach wie vor als willkürlich. Die an sie gestellten Anforderungen seien gleichwertig, wie jene für die Lohnklasse 15.

Die Betroffenen beschritten deshalb den Rechtsweg – jedoch vergeblich. Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Stellenbeschriebe für die beiden Lohnklassen nicht identisch seien. Es stützt damit den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom März vergangenen Jahres.

«Anspruchsvolle Inhalte»

Laut Bundesgericht ist es zulässig, nur jene Lehrpersonen in die Lohnklasse 15 einzuteilen, die wenigstens die letzten drei Jahre vor dem Übertritt in die Sekundarstufe I unterrichteten. Bei diesen bestünde die Anforderung, «anspruchsvolle Inhalte» mit teilweise sensitivem Charakter zu übermitteln. Lehrpersonen des Kindergartens und der ersten drei Primarschuljahre müssten hingegen «mehrheitlich anspruchsvolle Inhalte» vermitteln.

Auch lässt sich der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule laut Bundesgericht nicht mit jenem in die Sekundarschule vergleichen. Bei letzterem bestünden komplexere Probleme.

Es bejaht die Sicht der Vorinstanz, wonach das unterschiedliche Leistungsvermögen der Kinder gegen Ende der Primarschule zunehmend sichtbar werde. Deshalb sei im Hinblick auf den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule I eine gezieltere Förderung zu erfolgen. (sda/mei)

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