Mietzinsbeiträge ab Januar 2024: 1’850 Haushalte werden künftig entlastet
Lea Meister
Per 1. Januar 2024 werden etwa 1’850 Baselbieter Alleinerziehende und Familien mit knappem Haushaltsbudget bei der monatlichen Miete entlastet. Dann tritt nämlich das neue Mietzinsbeitragsgesetz in Kraft.
Vier Jahre nach dem Ja der Baselbieter:innen zum Gegenvorschlag zur Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen» wird der Volksentscheid jetzt umgesetzt. Der Baselbieter Regierungsrat hat die Einführung des neuen Mietzinsbeitragsgesetzes per 1. Januar 2024 beschlossen.
Doch was bedeutet das genau? Ungefähr 1’850 Haushalte mit einem zu tiefen Einkommen erhalten ab kommendem Jahr Unterstützung beim Stemmen des Mietzinses. Beitragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende. «Bereits jetzt richten einige Gemeinden Mietzinsbeiträge an armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende aus. Mit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Mietzinsbeitragsgesetzes gelten neu im ganzen Kanton Mindeststandards», heisst es in der Mitteilung des Kantons.
3,5 Millionen Franken jährlich
Dies führe zu mehr Transparenz und Rechtsgleichheit im Kanton. Für die Beteiligung des Kantons an der Finanzierung der Mietzinsbeiträge hat der Kanton einen Maximalbetrag von jährlich 3,5 Millionen Franken festgelegt. Der Kantonsanteil betrage dabei maximal 50 Prozent der pro Gemeinde ausbezahlten Mietzinsbeiträge. Der Regierungsrat werde den Maximalbetrag in regelmässigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Ob die Gemeinden die Minimalansätze gemäss Gesetz und Verordnung übernehmen oder grosszügigere Ansätze vorsehen, ist ihnen überlassen. Anspruch auf Kantonsbeteiligung haben alle Gemeinden, die über ein gültiges Reglement verfügen. Entsprechend muss ein solches in den kommenden Monaten beschlossen werden, damit die Inkraftsetzung des Gesetzes Anfang 2024 über die Bühne gehen kann.
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