Museen müssen doch keine Zollgebühren für Kunstwerke nachzahlen
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Rückzieher
Schweiz

Museen müssen doch keine Zollgebühren für Kunstwerke nachzahlen

12.04.2023 16:25 - update 12.04.2023 19:40

Baseljetzt

Aufatmen bei den Schweizer Kunstmuseen: Der Zoll hatte angekündigt, dass die Einfuhr von Kunstwerken, die nicht dauerhaft ausgestellt werden, nachträglich bezahlt werden muss. Nun wurde die Aktion gestoppt.

Der Schweizer Zoll hat nach Kritik von Museen eine Aktion zur Kontrolle von steuerfrei importierten Kunstwerken vorerst abgebrochen. Die Rahmenbedingen seien in einem Schreiben an die Museen nicht klar dargelegt worden, was zu Fehlinterpretationen geführt habe.

Die Aktion sei gestoppt worden, teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Es sei nicht Absicht gewesen, ein dauerhaftes Ausstellen von steuerfrei importierten Kunstobjekten zu fordern. Die Lagerung von solchen Objekten sei erlaubt. Die bestehende Praxis werde nicht geändert.

Bereits hatten mehrere Kontrollen stattgefunden. Es handelte sich laut Angaben des Bundes um eine Kontrolle bei einzelnen Museen, ob die Bedingungen für die abgabenfreie Einfuhr ihrer Gegenstände erfüllt waren.

Verfügungen verschickt

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Zollstellen seit Anfang Jahr Verfügungen an Museen verschickt hatten. Darin machten sie gemäss NZZ am Sonntag verschärfte Auflagen und drohten damit, für nicht dauerhaft ausgestellte importierte Kunstwerke nachträglich Einfuhrabgaben zum aktuellen Marktwert zu erheben. Die Kunstmuseen nannten dies eine «Katastrophe» angesichts der Riesenmenge eingelagerter Werke und möglicher Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Die Museen fürchteten, die angeblich neuen Anforderungen würden ihre Mittel übersteigen. Sie könnten die vielen, importieren und steuerbefreiten Kunstwerke ihrer Sammlungen nur schon aus Raumknappheit nicht dauerhaft und während der Öffnungszeiten ausstellen.

Auch mögliche Nachforderungen wären für die Museen finanziell nicht verkraftbar. Wie die NZZ am Sonntag vorrechnete, müsste ein Museum für ein 1960 in Frankreich für 100’000 Franken gekauftes und eingelagertes Picasso-Bild zum aktuellen Marktwert von 10 Millionen Franken 770’000 Franken zahlen.

Grosser Aufwand

Zudem haben die Zollstellen dem Bericht zufolge von den Kunstmuseen gefordert, für alle über die Jahrzehnte zollfrei eingeführten Kunstwerke Excel-Listen mit den entsprechenden Zollnummern zu erstellen. Dies würde grosse administrative Anforderungen an die Kulturstätten bedeuten. Sie archivieren den Bestand nämlich nach kunsthistorischen Kriterien, und die Zollverwaltung sollte die Nummern ohnehin bereits haben.

Der Zoll erklärte zur Kehrtwende bei der Kontroll-Aktion: Die geltenden Rahmenbedingungen seien in dem Informationsschreiben an die Museen und Firmen nicht klar dargelegt worden, was teils zu falschen Interpretationen geführt habe. «Dies bedauern wir.» Die Betroffenen würden «zeitnah» über das weitere Vorgehen informiert.

Weiterverkauf ist verboten

Die abgabenfreie Einfuhr von ansonsten abgabenpflichtigen Waren ist an Bedingungen geknüpft. Dazu zählt gemäss der Zollverordnung etwa, dass nach der Einfuhr solche Kunstwerke nicht einfach weitergeben werden dürfen. So steht es auch in einer Unesco-Konvention aus dem Jahr 1953. Gemäss der Vereinbarung der Uno-Kulturorganisation ist einzige Bedingung für einen steuerbefreiten Import, dass die Werke nicht weiterverkauft werden.

Die Kontrolle, dass die Bedingungen eingehalten werden, obliegt dem Bund. Das Bundesamt führe regelmässig Kontrollen durch, teilte es mit. Eine vorgängige Anhörung finde dabei nicht statt. Bisher habe es keine konkreten Anhaltspunkte für eine missbräuchliche steuerfreie Einfuhr in den Museen gegeben. (sda/daf)

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