Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe für Vergewaltiger
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Prozess
Basel-Stadt

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe für Vergewaltiger

13.07.2023 10:19 - update 13.07.2023 17:34

Baseljetzt

Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag am Basler Strafgericht eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren sowie einen Landesverweis von 15 Jahren für einen 25-jährigen Algerier gefordert. Er wird wird beschuldigt, eine Frau in deren Hauseingang vergewaltigt zu haben.

«Ich versuchte mit aller Kraft, mich zu befreien», sagte die junge Frau unter Tränen. Sie schilderte vor Gericht die Geschehnisse vom Oktober 2022 im Basler St. Johann-Quartier. «Er hat auf jede erdenkliche Weise gehört, wie ich Nein sagte und trotzdem machte er mit aller Gewalt weiter», sagte sie. Er habe sie dabei an die Wand gedrückt und ihr den Mund zugehalten. Erst als eine Nachbarin auf die Schreie aufmerksam wurde und das Licht im Treppenhaus anstellte, habe der Beschuldigte aufgehört und sei geflüchtet.

Der Beschuldigte habe sie in den frühen Morgenstunden auf dem Heimweg angesprochen. Obschon sie ihm deutlich gemacht habe, dass er sie in Ruhe lassen solle, sei er ihr bis ins Treppenhaus an ihrem Wohnort an der Landskronstrasse gefolgt.

Der Algerier reiste nur zwei Tage vor den mutmasslichen Straftaten in die Schweiz ein und beantragte Asyl. In Frankreich war er gemäss Anklageschrift wegen mehrfachen Diebstahls vorbestraft und erhielt dort ein Einreiseverbot. «Ich möchte mich bei der Frau entschuldigen – ich weiss, dass ich einen Fehler begangen habe, nachdem ich in die Schweiz eingereist bin», sagte er vor Gericht.

DNA-Analyse belastet Beschuldigten

In seinen nachfolgenden Schilderungen relativierte er jedoch und bestritt, Gewalt angewendet zu haben. Er habe aufgehört in sie einzudringen, als sie zu schreien begann, sagte der Beschuldigte.

Die Staatsanwältin bezeichnete dies in ihrem Plädoyer als «Schutzbehauptung». Der Mann habe die Tat «skrupellos, rücksichtslos und aus egoistischen Motiven» vollzogen. «Das wird sie ein Leben lang verfolgen und dessen ist sich der Beschuldigte nicht im Ansatz bewusst», sagte die Staatsanwältin. Daher müsse sich die Strafzumessung im oberen Bereich bewegen. Zum Hauptdelikt Vergewaltigung seien unter anderem die Strafen für sexuelle Nötigung Raub, Hausfriedensbruch dazuzurechnen, was eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 2 Monaten ergebe.

Belastend für den Beschuldigten seien die DNA-Analyse sowie die medizinische Untersuchungen der Verletzungen im Intimbereich des Opfers. Zudem seien die Aussagen der Frau glaubhaft und deckten sich mit den Aussagen der Nachbarin.

Die Opferanwältin forderte eine Genugtuung von 28’000 Franken. Nach dieser Tat sei ihre Mandantin noch immer in psychotherapeutischer Behandlung, sei in ihrer Lebensführung und Beruf massiv eingeschränkt und könne auch keinen existenzsicherenden Lohn mehr verdienen. «Er nahm mir alles», sagte die Frau auf die Frage des Gerichtspräsidenten, was dieser Vorfall in ihrem Leben gemacht habe.

Weiterer Vorfall in derselben Nacht

Als das Opfer im Treppenhaus um Hilfe rufen wollte, entriss der Beschuldigte ihr das Mobiltelefon samt Kreditkarte, was er vor Gericht zugab. Mit der Karte tätigte er anschliessend Einkäufe im Wert von 270 Franken. Sein Verteidiger forderte nur in diesem Punkt einen Schuldspruch. Bei den Hauptdelikten plädierte er für Freisprüche, da seinem Mandanten «kein Vorsatz» nachgewiesen werden können. Er habe erst spät gemerkt, dass die Frau nicht das Gleiche wolle und sei dann «in Panik geraten».

In der gleichen Nacht soll der Beschuldigte zuvor eine andere junge Frau auf der Strasse sexuell belästigt haben, was als weiteres Delikt in der Anklageschrift dazukommt. Auch diese Frau sagte als Zeugin vor Gericht aus. Auf dem Heimweg von einer Party, in Begleitung von drei anderen Personen, sei ihr der Beschuldigte gefolgt und habe sie wider Willen berührt.

«Ich war total verängstigt», sagte die Betroffene vor Gericht. Er habe auch dann nicht aufgehört, als eine Freundin einschritt und ihm sagte, er solle sie in Ruhe lassen. Schliesslich habe die Gruppe den unnachgiebigen Verfolger beim Betreten der Wohnung der Freundin abhängen können. Der Beschuldigte bestritt vor Gericht diesen Vorfall.

Das Urteil wird am Freitagnachmittag verkündet. (sda/jwe)

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13.07.2023 13:46

Scottiscott

Ha,Ha.

1 0

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