Nach Mahnwachen: Kesb Baselland will Kinder nicht impfen
©Archivbild: Keystone
Bundesgerichtsentscheid
Baselland

Nach Mahnwachen: Kesb Baselland will Kinder nicht impfen

21.12.2023 14:57 - update 21.12.2023 22:20
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

Trotz Bundesgerichtsentscheid hat die Behörde eine neue Lagebeurteilung vorgenommen. Sie betont aber gleichzeitig, dass das nicht zum Standartprozedere werden solle.

Mahnwachen vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach: Im Herbst dieses Jahres eine 40-tägige Realität. Dies, weil eine Mutter die Anweisungen der Behörde missachtete und ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollte. Die Impfgegner wurden auf den Plan gerufen, als dann von einer Durchsetzung mit polizeilicher Hilfe die Rede war.

Wie die Basler Zeitung schreibt, sieht die KESB nun davon ab, sich an den Bundesgerichtsentscheid, die beiden Kinder zu impfen, zu halten. In einer Mitteilung schreibt sie, dass «die Situation der betroffenen Kinder zunehmend eskaliert sei» und nennt dies als einen der Beweggründe für den Entscheid. Dem Bundesgerichtsentscheid ist ein Streit der Eltern vorhergegangen, weil diese sich über die Impfung uneins waren.

Bundesgericht habe klare Leitlinien

Mehrere Wochen seien die Kinder aus der Schule genommen worden. Der Kontakt mit dem Vater, der für die Impfung war, wurde unterbunden. Dies aus Angst, dass er die Anordnung des Bundesgerichts vollstrecken könnte.

Die Kinder hätten sich in einer psychischen Gefährdungssituation befunden. Der eigentliche Streitgegenstand, die Impfung, sei dabei in den Hintergrund gerückt. Eine solche neue Lagebeurteilung solle aber nicht Usus werden, schreibt die Kesb. Die Leitlinien des Bundesgerichts seien klar. Wenn sich die beiden Elternteile wegen der Masernimpfung nicht einig sind, dann werde das Kind geimpft. Und daran wolle man sich auch im Baselbiet halten.

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.