
Niederlage vor Gericht: Harry darf sich keinen Polizeischutz kaufen
Baseljetzt
Mit seinem Austritt aus dem engeren Kreis der Königsfamilie verlor Prinz Harry seinen Anspruch auf Polizeischutz. Das Gericht entschied nun, dass sich der 38-Jährige diesen auch nicht «erkaufen» darf.
Prinz Harry hatte vorgeschlagen, selbst für die Kosten für seinen Polizeischutz aufzukommen. Doch das britische Innenministerium hatte das abgelehnt. Das Ministerium argumentierte, es sei nicht angemessen, dass wohlhabende Menschen Polizeischutz kauften. Eine Klage gegen diese Entscheidung lehnte der Londoner High Court am Dienstag als unzulässig ab.
Überprüft werden soll davon unabhängig aber weiterhin, ob die Zurückstufung der Sicherheitsvorkehrungen für Harry, seine Frau Herzogin Meghan (41) und seine beiden Kinder Archie (4) und Lilibet (1) angemessen ist und ob die Entscheidung auf nachvollziehbarer Grundlage getroffen wurde. Wann es dabei zu einer Verhandlung kommt, war aber zunächst unklar.
Nicht Harrys einzige Baustelle
Der Rechtsstreit mit dem Innenministerium ist nur einer von mehreren, die Harry derzeit in Grossbritannien führt. In einem Zivilverfahren gegen den Verlag der Boulevardblätter «Mirror» und «Sunday Mirror» wird in den kommenden Wochen sogar mit einer Zeugenaussage des Prinzen gerechnet. Dabei geht es um Vorwürfe der Bespitzelung, wie dem Abhören von Sprachnachrichten.
Ähnliche Verfahren führt Harry auch gegen den Verlag der Blätter «Daily Mail» und «Mail on Sunday» sowie den Verlag der Zeitungen «Sun» und der inzwischen eingestellten «News Group Newspapers».
Harry und Meghan hatten sich Anfang 2020 vom engeren Kreis der britischen Königsfamilie losgesagt und leben mit ihren Kindern inzwischen im US-Bundesstaat Kalifornien. (sda/lef)
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