Parkkarten-Gebühren sind neu abhängig von der Grösse des Fahrzeugs
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Parkplätze
Basel-Stadt

Parkkarten-Gebühren sind neu abhängig von der Grösse des Fahrzeugs

18.06.2024 15:02 - update 18.06.2024 19:43
Jennifer Weber

Jennifer Weber

In Basel ist die Höhe der Parkkarten-Gebühren in Zukunft abhängig von der Länge des Autos. Die Parkgebühren werden damit «verursachergerechter» ausgestaltet.

Als erste Schweizer Stadt staffelt Basel die Gebühren für die Anwohnerparkkarte entsprechend der Fahrzeuglänge. «Für kleine Fahrzeuge kosten die Anwohnerparkkarten künftig nur wenig mehr als heute, für lange Fahrzeuge ist die Preiserhöhung hingegen substanziell», schreibt der Basler Regierungsrat am Dienstag in einer Mitteilung.

Auch die Parkuhrentarife sollen flexibler festgelegt werden: Stark ausgelastete Parkplätze werden teurer, weniger nachgefragte Parkplätze hingegen günstiger. «Mit der entsprechenden Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung möchte der Regierungsrat einen Beitrag zur Erreichung der Mobilitäts- und Klimaziele leisten.»

«Auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte anheben»

Ab 1. Januar 2025 kostet die Anwohnerparkkarte für Fahrzeuge, die kürzer als 3,90 Meter sind, gemäss Mitteilung 332 Franken pro Jahr und damit etwas mehr als heute. Die Gebühren für mittellange Fahrzeuge steigen von 284 Franken auf 422 Franken pro Jahr. Für Fahrzeuge, die länger als 4,90 Meter sind, kostet die Parkkarte neu 512 Franken pro Jahr. Auch für Pendlerparkkarten gelten neu grössenabhängige Tarife: Für kurze Fahrzeuge kostet die Parkkarte wie heute 860 Franken pro Jahr. Für mittellange Fahrzeuge steigt die Gebühr auf 950 Franken und für lange Fahrzeuge auf 1’040 Franken pro Jahr.

«Mittelfristig will der Regierungsrat die Parkgebühren auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte anheben», heisst es in der Mitteilung weiter. Eine zweite Tarifrunde erfolge deshalb auf den 1. Januar 2027. Die Anwohnerparkkarte für mittellange Fahrzeuge werde dann 560 Franken pro Jahr kosten. Die Gebühr für kurze Fahrzeuge bleibe mit 380 Franken pro Jahr deutlich günstiger. Parkkarten für lange Fahrzeuge werden ab Anfang 2027 dann 740 Franken pro Jahr kosten.

Verlagerung in private Tiefgaragen

«Die Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung soll zu einer Verlagerung der Parkierungsnachfrage vom öffentlichen Strassenraum in private Tiefgaragen führen», schreibt der Regierungsrat. Dadurch werden oberirdisch Flächen für andere Nutzungen frei, wie beispielsweise Velowege und Stadtbegrünung, was wiederum einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste.

Dass eine solche Verlagerung nötig sei, zeige die Tatsache, dass in Basel für 41 Prozent der immatrikulierten Personenwagen Anwohnerparkkarten verkauft werden. In vergleichbaren Städten wie zum Beispiel Bern (27 Prozent), Zürich (24 Prozent) oder Luzern (9 Prozent) sei dieser Anteil deutlich geringer. Zudem seien die Anwohnerparkkarten in vielen Städten deutlich teurer als in Basel – so koste sie in Luzern 600 Franken, Bern habe eine Erhöhung auf 492 Franken beschlossen.

«Verursachergerechte» Umsetzung

Durch die längenabhängige Staffelung erfolge die Umsetzung zudem «verursachergerecht». Wie die kürzlich publizierten Verkehrskennzahlen 2023 des Kantons zeigen, nehme die Zahl der grossen Autos auf Basler Strassen weiter zu. «Mit der verursachergerechten Preisgestaltung setzt der Regierungsrat eine Forderung des Grossen Rates um.» Dieser hatte im Juli 2021 mit der Revision des Umweltschutzgesetzes festgelegt, dass sich die Höhe der Parkgebühren an der Kostenwahrheit und am Verursacherprinzip orientieren solle.

Auch die Parkuhrentarife sollen künftig flexibler gestaltet werden. Der maximal mögliche Parkuhrentarif steigt von 3 auf 4 Franken pro Stunde. Der Regierungsrat plane, diesen neuen Spitzentarif nur an wenigen zentral gelegenen und stark ausgelasteten Parkplätzen umzusetzen, beispielsweise auf dem Birsigparkplatz oder im Claragraben. In Zukunft werden die Parkuhrengebühren für jede Parkuhr separat festgelegt – aufgrund der Lage in der Stadt, der umliegenden Nutzungen und der Auslastung. Dabei kommen vier Tarifstufen zwischen 1 und 4 Franken pro Stunde in Frage. Die bisherigen Gebührenzonen entfallen.

Weitere Anpassungen

Mit der neu eingeführten «Parkkarte für versperrte Privatparkplätze» kann der Kanton Personen, die aufgrund einer Baustelle im Strassenraum ihren privaten Parkplatz nicht benutzen können, kostenlos eine befristete Alternative auf öffentlichen Parkplätzen anbieten, wie der Mitteilung zu entnehmen ist.

Die Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung enthält laut Regierung weitere Anpassungen, die die praktische Anwendung erleichtern und bestehende Ungleichheiten beseitigen sollen. Neu könne zum Beispiel eine Anwohnerparkkarte auch für ein Fahrzeug in Langzeitmiete bezogen werden. Zudem seien alle Parkkarten auch für Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge erhältlich. Weiter können neu auch ausserkantonale Organisationen eine Blaulichtparkkarte für ihre in Basel wohnhaften Mitarbeitenden beantragen, wenn diese Mitarbeitenden für einen regelmässigen Pikettdienst auf ein ziviles Fahrzeug angewiesen sind.

Der ACS beider Basel ist «schockiert», dass die Anwohnerparkkarten «teils massiv erhöht» werden sollen. Das schreibt der ACS in einer Mitteilung. Die Erhöhung sei «nicht sozialverträglich für Familien, die auf das Auto angewiesen sind». Der TCS beider Basel bezeichnet die Erhöhung als «asozial». «Betroffen sind einmal mehr Familien, die auf grössere Fahrzeuge angewiesen sind», heisst es in einer Mitteilung.

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Kommentare

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19.06.2024 07:18

Sprissli

Oh super nur eine Frage ist das überhaupt erlaubt?

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19.06.2024 04:14

Cedolain

Wenig teurer, nicht günstiger? unglaublich 😄

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