Peanut hilft schon bald einem blinden Menschen im Alltag
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Blindenführhund
Baselland

Peanut hilft schon bald einem blinden Menschen im Alltag

01.04.2023 07:42 - update 03.04.2023 14:49

Natasha Zekry

Die 15 Wochen alte Peanut wird zum Blindenführhund ausgebildet. Bei Familie Altermatt kommt sie für die kommenden anderthalb Jahre unter – und stellt deren Alltag ordentlich auf den Kopf.

Eigentlich ist die junge Peanut ein ganz normaler Welpe: Verspielt, verschmust und immer auf der Suche nach einem Guddeli. Allerdings soll Peanut später mal ein Blindenführhund werden und einer blinden Person den Alltag erleichtern. Dafür verliess sie mit zehn Wochen die Blindenhundeschule in Allschwil und kam bei Familie Altermatt in Brislach unter. Nadja Altermatt hat durch einen Telebasel-Beitrag von der jungen Hündin erfahren:

Seitdem stellt sie das Leben der Familie ordentlich auf den Kopf. Gerade die Anfangsphase war nicht ganz einfach. «Die ersten Wochen waren intensiv. Es ist wie wenn du mit einem kleinen Kind nach Hause kommst. Die Tage sind länger, aber auch spannender», sagt Altermatt. Neben regelmässigem Gassi-Gehen, müssen die Patenfamilien den Hund auch erziehen. Dafür besucht die Familie regelmässig die Welpenschule in Brislach. Aber auch sonst hat sich der Alltag der Familie verändert. «Du bist in gewisser Hinsicht gebunden und kannst nicht alles machen. Ausserdem musst du nachts wieder aufstehen,» so Daniel Altermatt.

Die Erziehung ist bei «normalen» Welpen zwar empfohlen, bei Peanut aber Pflicht. Christoph Tschopp, der die Patenhunde nach Abgabe betreut, besucht die Familie einmal im Monat und schaut, wie sich der Welpe entwickelt. Im Grossen und Ganzen ist er zufrieden mit der Entwicklung von Peanut. «Bei der Strasse wurde sie aber etwas unsicher. Laufe mit ihr öfters die Strasse hoch und runter. So bekommt sie mehr Sicherheit.»

Erfahrene Hundehalter

Das Training fällt Familie Altermatt nicht besonders schwer. Seit rund 15 Jahren halten sie bereits Hunde. Den letzten mussten sie altersbedingt einschläfern lassen. Danach haben sie sich für Peanut entschieden, obwohl sie den zukünftigen Blindenführhund nach anderthalb Jahren wieder abgeben müssen. «Wenn du dir einen Hund zutust, kommt eines Tages der Tag, an dem du ihn abgibst. Wir wussten von Anfang an, dass wir sie in eineinhalb Jahren abgeben müssen und können uns entsprechend einstellen», so Daniel Altermatt.

Einstellen musste sich die Familie auch wieder auf einen jungen Hund. Verglichen mit ihrer Vorgängerin, habe sie viel mehr Energie und knabbere gerne an den Möbeln rum. Nadja Altermatt kümmert sich am meisten um den Welpen. Entsprechend hat sich ihr Alltag am meisten verändert. «Ich passe mich mehrheitlich Peanut an – abgesehen von den Kindern. Jeder Tag ist anders, aber sehr spannend.»

Tägliches Training

Familie Altermatt trainiert täglich mit der jungen Hündin. Neben alltäglicheren Sachen, wie beispielsweise Treppensteigen, muss sie auch lernen, sich vor unerwarteten Gegenständen nicht verunsichern zu lassen. Schliesslich ist sie später für die Sicherheit ihres Herrchens oder Frauchens zuständig. Nach anderthalb Jahren muss sie entsprechende Prüfungen absolvieren.

Hunde, die sich nicht zur Ausbildung eignen, werden als Familienhunde abgegeben. Die Person kann den Hund zwar kostenlos behalten, verpflichtet sich dafür aber die Sozialhundeausbildung zu machen. Der Hund bleibt immer im Eigentum der Schule.

Möchtest du auch einen Patenhund bei dir aufnehmen und erfüllst folgende Kriterien? Dann melde dich bei der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenhunde in Allschwil: 061 487 95 95

Voraussetzungen zur Haltung eines Patenhundes

  • Die Hauptbezugsperson sollte sehr viel Zeit aufwenden können und flexibel genug sein, um der intensiven Aufzucht eines jungen Hundes gerecht zu werden.
  • Höchstalter bei Anmeldung: 65 Jahre
  • Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme an Ausbildungstagen an der Allschwiler Blindenhundeschule.
  • Kinder im gleichen Haushalt sind idealerweise mindestens fünf bis sieben Jahre alt.
  • Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.

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