
Peta fordert Ausstiegshilfen für Tiere bei Pools und anderen Wasserquellen
Baseljetzt
Nach dem Ertrinken eines Katers in einem Pool in Dietlikon im Jahr 2021 fordert die Tierschutzorganisation Peta nun eine gesetzliche Pflicht für Ausstiegshilfen bei Pools.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 28. Februar 2021 in Dietlikon. Als der Kater Streifli in der Nachbarschaft unterwegs war, fiel er in einen halbvollen, ungesicherten Pool und ertrank. Die Tierhalter erstatteten daraufhin Anzeige gegen den Pooleigentümer. Am 19. Dezember 2024 wurde der Fall am Bezirksgericht Bülach verhandelt, der Pooleigentümer jedoch freigesprochen.
Die Halter des ertrunkenen Katers planen, Berufung einzulegen. Zudem haben sie eine Meldestelle eingerichtet, an die sich Personen wenden können, deren Tiere ebenfalls ertrunken sind. Aufgrund des Freispruchs des Gerichts sieht sich nun auch die Tierschutzorganisation Peta in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Sie fordert daher eine gesetzliche Pflicht, Wasserquellen wie Pools, Regentonnen oder Teiche mit einer Ausstiegshilfe für Tiere auszustatten. So soll verhindert werden, dass Tiere, die hineingefallen sind, nicht mehr aus den Wasserquellen steigen können.
Für Peta ist klar, dass das Gericht verkennt, dass Grundstückseigentümer – in diesem Fall also Poolbesitzer – dafür verantwortlich sind, ihre Wasserquellen präventiv abzusichern. «Ein ungesicherter Pool ist eine erkennbare Todesgefahr für Katzen und andere Tiere», sagt Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta, in einer Medienmitteilung der Tierschutzorganisation. Die Halter von Kater Streifli haben inzwischen ein Crowdfunding eingerichtet, um ein Berufungsverfahren finanzieren zu können.
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MatthiasCH
Also ein Verbotsschild für Katzen aufstellen